Die EU-Kommission hat die Anhänge I bis VI der CLP-Verordnung entsprechend den aktualisierten Einstufungs- und Kennzeichnungskriterien nach GHS geändert. Damit ist die CLP-Version an die sechste und siebte GHS-Version angepasst. Die Verordnung (EU) 2019/521 der Kommission vom 27. März 2019 sieht unter anderem die neue Gefahrenklasse „desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische und…