Die EU-Kommission hat die EU-Verordnung 2020/11 veröffentlicht und Anhang VIII der CLP-Verordnung geändert. Die Verordnung gewährt Importeuren und nachgeschalteten Anwendern einen Meldefrist-Aufschub. Statt wie ursprünglich geplant ab Januar dieses Jahres, müssen sie Informationen über gefährliche Gemische zur Verwendung durch Verbraucher – etwa Angaben zur chemischen Zusammensetzung, zur Stoffidentität und deren Konzentration sowie...
Auf der CARACAL-Sitzung im September haben die EU-Staaten dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission zugestimmt. Demnach wird die Meldefrist für Gemische, die von Verbrauchern verwendet werden, vom 1. Januar 2020 um ein Jahr auf den 1. Januar 2021 verschoben. Damit kommen die Länder dem Wunsch von Verbänden und Unternehmen nach, die für Importeure...
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