Die EU hat den Grenzwert für die Gesamtkonzentration von acht PAKs in Granulaten und Mulchen von 100 mg/kg oder 1.000 mg/kg in Mischungen auf 20 mg/kg (entspricht 0,002 Gewichtsprozent) gesenkt. Dies legte die EU in der am 21. Juli veröffentlichten EU-Verordnung 2021/1199 fest. Die Interessenträger haben nun bis zum 10. August Zeit, um geeignete...