Handeln Sie jetzt und machen Sie bis Ende dieses Jahres aus Ihren Vorregistrierungen Registrierungen. Nur so sichern Sie sich die lückenlose Vermarktungsfähigkeit Ihrer Stoffe. Lassen Sie die Frist hingegen untätig verstreichen, riskieren Sie Wettbewerbsnachteile. Denn um die Substanz nach Verstreichen der Frist in Mengen > 1 t/a vermarkten zu dürfen,...