Die EU-Kommission hat den Anhang XVII der REACH-Verordnung ergänzt und verfügt, dass ab Januar 2020 Thermopapier nicht mehr vermarktet werden darf, wenn darin Bisphenol A (BPA) in einer Konzentration größer oder gleich 0,02 Gewichtsprozent vorkommt. Das kommt einem Verbot gleich. Untersuchungen belegen: In Kassenzetteln etwa lassen sich nach wie vor…