Nach dem Willen der EU soll eine Beurteilung der Stoffsicherheit (Chemical Safety Assessment - CSA) mit nachfolgender Erstellung des Stoffsicherheitsberichts (Chemical Safety Report - CSR) künftig auch bei krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen (KMR-Stoffen) im Tonnageband 1-10 t/Jahr Pflicht sein. Entsprechend plant die EU, Artikel 14 der REACH-Verordnung zu ändern und die Anforderungen für...
Die EU-Kommission hat am 27. November EU-Verordnung 2019/1966 erlassen und damit die Anhänge II, III und V der EU-Kosmetikverordnung (1223/2009) ergänzt und berichtigt. Unter anderem hat die EU zwölf KMR-Stoffe (krebserzeugend, mutagen, reproduktionstoxisch) in Anhang II (Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln verboten sind) der Kosmetikproduktverordnung aufgenommen. Ferner hat die EU Anhang III aktualisiert und...