Eine Mitte August publizierte Studie legt die Schwäche der EU-Gesetzgebung offen. Während gemäß EU-Kosmetikverordnung Tierversuche für kosmetische Produkte seit 2013 verboten sind, fordert die REACH-Verordnung in manchen Fällen Daten aus Tierversuchen. Die Crux: Chemische Stoffe in Kosmetika müssen sowohl für Verbraucher sicher sein – hier gilt die Kosmetikverordnung – als auch für die Arbeiter, die diese Stoffe...