Seit dem 23. August 2019 dürfen Lyral-haltige Kosmetika nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies schreibt die EU-Verordnung 2017/1410 der Kommission vom 2. August 2017 vor. Artikel 2 der Verordnung verbietet außerdem, dass ab dem 23. August 2021 Kosmetika, die besagten Duftstoff enthalten, auf dem Unionsmarkt nicht mehr bereitgestellt werden dürfen. Der...