Die britische Regierung hat am 9. November das Umweltgesetz „Environment Act 2021“ im Parlament verabschiedet. Beachtenswert ist Anlage 21 („Schedule 21“). Diese besagt, dass der Staatssekretär befugt ist, sowohl die REACH-Verordnung als auch die Durchsetzungsverordnungen (REACH Enforcement Regulations 2008) zu ändern – vorausgesetzt, sie stimmen mit Artikel 1 der REACH-Verordnung (Ziel und Geltungsbereich der REACH-Verordnung) überein. Nicht zur...