Seit Juni dieses Jahres gilt Ziff. 1, Absatz 3 der schweizerischen Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Verboten ist die Verwendung von Thermopapier mit einem Massengehalt an Bisphenol A (BPA, CAS-Nr. 80-05-7) oder Bisphenol S (BPS, CAS-Nr. 80-09-1) von 0,02 Prozent oder mehr. Damit ist die Schweiz das erste Land, das neben BPA auch Bisphenol...