Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Entscheidung der EU-Kommission, Titandioxid als krebserregend einzustufen, für nichtig erklärt. Dies bedeutet: Unternehmen müssen ihre titandioxidhaltigen Produkte nicht mehr, wie es Verordnung (EU) 2020/217 vorgeschrieben hatte, mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen. Im Jahr 2019 hatte die EU-Kommission pulverförmiges Titandioxid als krebserregend klassifiziert, wenn es…