Das kanadische Umweltschutzgesetz ist um einen Paragrafen ergänzt worden, der sich an kanadische Hersteller von Nanomaterialien richtet sowie an Unternehmen, die diese Nanomaterialien nach Kanada importieren. Die Regelung spezifiziert die Meldepflicht für 206 Substanzen, deren Teilchengröße zwischen 1 und 100 Nanometern liegt. Zum Vergleich: Der Durchmesser eines menschlichen Haares liegt…