Die EU-Kommission hat Verordnung (EU) 2022/1531 erlassen und mit dieser Ergänzung der EU Kosmetikverordnung – Verordnung (EG) 1223/2009 – 14 weitere krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien, sogenannte CMR-Stoffe – aus Kosmetika verbannt. Diese Änderung tritt am 17. Dezember dieses Jahres in Kraft. Unter anderem wurden folgende Substanzen in die Liste…