Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der EU hält in seiner Risikobewertung die Verwendung der Nanoform des Piperazinderivats HAA299 in Haut-Kosmetika sicher, wenn deren Konzentrationen 10 % nicht übersteigt. Hingegen sind Inhalations-Anwendungen zu vermeiden, da es Hinweise auf eine Lungenentzündung gibt. Als Begründung für ihr Unbedenklichkeits-Statement führen die Autoren bislang…