Verbot von Zinkpyrithion und anderen Stoffen tritt am 1. März 2022 in Kraft Die EU hat Ende Oktober Verordnung 2021/1902 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Kosmetik-Verordnung 1223/2009 veröffentlicht. Demnach dürfen ab dem 1. März nächstes Jahr 23 karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch wirkende Stoffe, sogenannte CMR-Stoffe, nicht mehr in Kosmetika verwendet werden,...