Textilchemikalien: EU schlägt Eilverfahren vor

Die EU-Kommission möchte karzinogen, mutagen und reproduktionstoxisch wirkende Chemikalien der Kategorie 1A und 1B, die in textilen Verbrauchsartikeln wie Kleidung, Handtüchern, Vorhängen und Tapeten verwendet werden, schnellstmöglich aus dem Verkehr ziehen. Experten der EU-Kommission, der ECHA sowie verschiedener Landesbehörden haben dazu gemeinsam eine Liste mit 291 besonders gesundheitsgefährdenden Substanzen erstellt, darunter Phthalate, Flammschutzmittel und Pigmente.

Chemikalien in textilen Artikeln seien laut EU-Kommission tückisch, da die betroffenen Personen den Substanzen besonders lange ausgesetzt sind. Deshalb will die EU-Kommission in diesem Fall das Verbot nach REACH-Artikel 68(2) besonders rasch erwirken und die Liste als Annex XVII der REACH-Verordnung anhängen.

Vertreter der schwedischen Umweltagentur KEMI sehen diese Maßnahme als längst fälligen Schritt. Sie plädieren dafür, das Eilverfahren nicht nur bei Chemikalien der Kategorie 1A und 1B, sondern bei allen besonders besorgniserregenden Stoffen, die in Verbrauchsartikeln vorkommen, anzuwenden.

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