Textilien: Neue Beschränkungen für KMR-Stoffe

Der REACH-Regelungsausschuss der EU-Kommission stimmte für eine weitere Beschränkung von 33 krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen (KMR-Stoffe) in Textilerzeugnissen, Bekleidung und Schuhen. Der Entwurf ging zur finalen Zustimmung an das Europäische Parlament und den Rat. Die EU-Kommission wird die Verordnung voraussichtlich im dritten Quartal 2018 im Amtsblatt veröffentlichen. Nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten tritt sie schließlich in Kraft.

Zu den 33 KMR-Stoffen zählen beispielsweise Cadmium, Chrom, Arsen, Blei und dessen Verbindungen, verschiedene polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Formaldehyd, Phthalate, das Lösungsmittel Dimethylacetamid und bestimmte Färbemittel. Entweder gelangen die besagten Substanzen während des Produktionsprozesses in die Textilien. Oder sie werden zugesetzt, damit die Kleidung knitterfrei bleibt und/oder beim Waschen nicht einläuft. Die komplette Liste der betroffenen Stoffe findet sich im Entwurf des Anhangs der geplanten Verordnung.

Folgende Produkte sind von der Verordnung ausgenommen:

  • Persönliche Schutzausrüstung nach EU Verordnung 2016/425 in Bezug auf Bekleidung, Accessoires, Textilien oder Schuhe
  • Medizinprodukte nach EU Verordnung 2017/745 in Bezug auf Bekleidung, Accessoires, Textilien oder Schuhe
  • Bekleidung, Accessoires oder Schuhe oder Teile von Bekleidung Accessoires oder Schuhe, die ausschließlich aus natürlichem Leder, Fell oder Häuten hergestellt sind.
  • Nicht textile Reißverschlüsse und nicht textile dekorative Bestandteile
  • Second-Hand-Bekleidung und Accessoires sowie andere Textilien als Bekleidung oder Schuhe

Bereits im Jahr 2015 hatte die EU-Kommission eine vorläufige Liste mit 286 KMR-Stoffen veröffentlicht, die beschränkt werden sollten. Umweltverbänden und der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC geht die neue Verordnung denn auch nicht weit genug. Ein Bündnis aus Umweltverbänden hatte in einem Brief an den REACH-Ausschuss das Verbot sämtlicher KMR-Substanzen gefordert. Ebenso enttäuscht zeigte sich Monique Goyens, die Generaldirektorin der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC: Wir sind zwar froh, dass die EU  den Stier bei den Hörnern packt und einige Schadstoffe aus Kleidung und Bettwäsche fernhält. Aber gleichzeitig hat sie eine Gelegenheit verpasst, Verbraucher besser zu schützen.“

Was die neue Beschränkung rechtlich für Ihre Produkte bedeutet, darüber beraten wir Sie gerne unter reach@kft.de.

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