Thailand erweitert Liste der gefährlichen Stoffe

Thailand möchte zehn neue Substanzen in die Liste der gefährlichen Stoffe aufnehmen. Für die betroffenen Unternehmen heißt das: Sie müssen diese Stoffe beim Industrieministerium registrieren und benötigen eine Genehmigung sowie eine Zulassungsbescheinigung, bevor sie diese herstellen oder importieren. Bei den Stoffen – es sind dies Stoffe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Typ 3) – handelt es sich um  

  • Triethanolamin: Verwendung unter anderem in Wasch- und Reinigungsmitteln, in Schmierstoffen und Fetten sowie in Flüssigkeiten zur Metallbearbeitung 
  • Benzylcyanid: chemisches Zwischenprodukt 
  • Perfluoroctansäure (PFOA) und Ammoniumperfluoroctanoat: beide Stoffe dienen unter anderem zur Herstellung von Polymeren; sie machen Produkte wasser- und ölabweisend. 
  • Natrium-, Kalium-, Silberperfluoroctanoat: Verwendung in der Automobilindustrie 
  • Perfluoroctanoylfluorid: Verwendung unter anderem in Kosmetika 
  • Methylperfluoroctanoat, Ethylperfluoroctanoat: chemische Zwischenprodukte 

Bei Triethanolamin gilt die Genehmigungspflicht nur, wenn die Substanz Produkten in einer Menge von mehr als 30 Gewichtsprozent zugesetzt wird. Liegt der Gewichtsanteil des Stoffs darunter, ist eine Registrierung dann verpflichtend, wenn das gesamte Produktions- oder Importvolumen eine Tonne pro Jahr übersteigt.  

PFOA darf nur wie folgt eingesetzt werden: 

  • fotolithografische Anwendungen und Ätzprozesse in Halbleitern; 
  • fotografische Beschichtungen; 
  • behandelte Textilien zum Zwecke der Wasser- und Ölabdichtung 
  • Feuerlöschschaum; und 
  • zur Herstellung medizinischer Geräte 

Lesen Sie zum Thema auch unsere Meldung Thailand: Neues Chemikaliengesetz nimmt Formen an.  

Sollten Sie als Unternehmen betroffen sein und sich rechtlich absichern wollen? Sprechen Sie uns jederzeit an unter sales@kft.de

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