Titandioxid: EU-Parlament lehnt Einspruch gegen Einstufung ab

Das Europäische Parlament hat am 29. Januar gegen den Antrag der Fraktion der Konservativen und Reformer (EKR) gestimmt. Das Abstimmungsergebnis war eindeutig: Nur 177 Abgeordnete stimmten dafür, 434 dagegen, 39 enthielten sich. Die EKR wollte mit ihrem Einspruch eine Einstufung von Titandioxid in letzter Minute verhindern. Die Einspruchsfrist endete am 4. Februar.

Demnach steht einer Veröffentlichung der 14. Anpassung der Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ATP) im Amtsblatt der EU-Kommission nichts mehr im Wege. Auch die Anhänge werden entsprechend angepasst. 20 Tage nach der Veröffentlichung tritt die Verordnung in Kraft. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten muss sie umgesetzt werden.

Der EU-Entscheidung, pulverförmiges Titandioxid als „möglicherweise krebserregend beim Einatmen“ einzustufen, ging ein zähes Ringen voraus. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „EU-Kommission beschließt Einstufung von Titandioxid als „möglicherweise krebserregend“.

Haben Sie als Unternehmen mit Titandioxid zu tun und benötigen Sie Rechtssicherheit im Umgang mit diesem Stoff? Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf unter reach@kft.de

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