Unternehmen verstößt gegen Meldepflicht – 22.100 Euro Strafe!

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die von der schwedischen Chemikalien-Aufsichtsbehörde KEMI verhängte Strafgebühr gegen das kanadische Unternehmen „Canadian Oil Company“ rechtens ist. Das Unternehmen hatte bereits im Jahr 2009 rund 392 Tonnen an Chemikalien nach Schweden importiert, ohne diese im Produktregister der KEMI anzumelden. Allerdings schreibt die schwedische Behörde eine solche Registrierung zwingend vor.

Das Unternehmen rechtfertigte das Nicht-Melden mit dem Hinweis, man habe sich stets an die REACH-Regularien gehalten; die Pflicht, die Chemikalien der schwedischen Behörde zu melden, behindere vielmehr den freien Warenverkehr mit Stoffen – dieser sei schließlich rechtlich bereits durch REACH abgedeckt. Die „Canadian Oil Company“ wandte sich in der Strafsache an den obersten schwedischen Gerichtshof, der die Angelegenheit wiederum an den Europäischen Gerichtshof weiterleitete. Der Gerichtshof begründete nun sein Urteil damit, dass EU-Richtlinien die nationale Gesetzgebung niemals außer Kraft setzen; vielmehr trage das nationale Gesetz zum sicheren Handling der Chemikalien bei und fördere damit den Schutz von Mensch und Umwelt.

In den Nachbarländern Dänemark, Finnland und Norwegen nahmen die Umweltverantwortlichen das Urteil wohlwollend auf, denn sie betreiben ähnliche Produktregistersysteme wie die Schweden. Der dänische Landwirtschaftsminister Esben Lunde Larsen beispielsweise begrüßte die Entscheidung und sagte, dass durch die Produktregister der Schutz der Bürger gewahrt bleibe.

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