US EPA erlässt Melderegel für Nanomaterialien

Die US amerikanische Umweltbehörde EPA hat am 12. Januar 2017 eine Melderegel für Nanomaterialien im Bundesregister der Vereinigten Staaten publiziert. Die Regelung – nach Paragraf 8(a) TSCA – tritt 120 Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft.

Nach der neuen Regel besteht für folgende Unternehmen eine Meldepflicht gegenüber der EPA:

  1. Unternehmen, die beabsichtigen, Nanomaterialien neu herzustellen oder zu verarbeiten.
  2. Unternehmen, die bereits Nanomaterialen herstellen oder importieren.

Hersteller, Importeure oder verarbeitende Unternehmen müssen der EPA einmalig in elektronischer Form Informationen übermitteln, etwa zum (geplanten) Produktionsvolumen und zum Herstellungsprozess. Unternehmen, die Nanosubstanzen neu produzieren und auf den Markt bringen wollen, müssen dies 135 Tage vor Beginn des beabsichtigten Produktionsstarts der EPA melden.

Nach Definition der EPA sind Nanomaterialien Feststoffpartikel oder Ansammlungen von Partikeln, die in mindestens einer Richtungsdimension zwischen 1 und 100 Nanometern groß sind. Zum Vergleich: Ein menschliches Haar hat im Schnitt einen Durchmesser von 80.000 bis 100.000 Nanometer. Für die Meldung relevant sind aber nur solche Substanzen, die in der Nanoform tatsächlich andere Eigenschaften zeigen als die gleiche Substanz in herkömmlicher Form. Nicht meldepflichtig sind Stoffe, die lediglich ein Prozent (Gewichtsprozent) Anteil an Nanosubstanzen am Gesamtstoff haben.

In Europa gibt es eine ähnliche Meldepflicht nicht. Die EU-Kommission lehnt den Aufbau eines Nanoregisters ab. Stattdessen betreibt die ECHA „Nano Obervatory“-Seiten, auf denen bestehende Informationen zusammengetragen werden. Einen guten Überblick zum Thema Nanomaterialen gibt die Kleine Anfrage an den Bundestag zum Thema Transparenz über nanomaterialhaltige Produkte auf dem deutschen Markt.

Möglicherweise stellen Sie selbst Nanosubstanzen her oder sind in den Handel mit Nanomaterialien involviert. Sichern Sie sich den freien Marktzugang Ihrer Produkte und stellen Sie deren Chemical Compliance sicher. Sprechen Sie uns an unter: reach@kft.de.

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