US FDA verbannt 19 Schadstoffe aus Seifen

Die US-amerikanische Food and Drug Association (FDA) verbietet Herstellern den Verkauf von Seife, die bestimmte antibakterielle Wirkstoffe enthalten, an Verbraucher. Betroffen sind 19 Substanzen. Die Hersteller in den USA haben nun ein Jahr Zeit, die Produkte vom Markt zu nehmen und die verbotenen Wirkstoffe zu ersetzen. Der Herstellerverband, The American Cleaning Institute, reagierte verhalten; die Verantwortlichen möchten den Nutzen von Triclosan innerhalb eines Jahres beweisen. In Händedesinfektionsmitteln wie sie etwa in Krankenhäusern oder Arztpraxen benutzt werden, darf die Substanz dagegen weiterhin verwendet werden.

Nach Angaben der FDA enthalten die meisten festen und flüssigen Seifen in den USA mindestens einen der verbotenen Stoffe. Weitaus am häufigsten sind die Stoffe Triclosan und Triclocarban. Die Hersteller hätten laut FDA bislang nicht die geforderten Nachweise erbracht, nämlich zum einen den Nachweis, dass die Substanzen gesundheitlich unbedenklich sind und zum zweiten, dass sie besser wirken als herkömmliche Seifen. Indes haben koreanische Forscher die Seifenwirkung mit und ohne Triclosan untersucht und keinen Unterschied festgestellt; ihre Ergebnisse haben sie im Journal of Antimicrobial Chemotherapy veröffentlicht.

Die FDA-Verantwortlichen schreiben in ihrer Pressemitteilung ferner, dass die betroffenen Substanzen eher schaden als nutzen. Triclosan hat beispielsweise in Tierversuchen die Muskelfunktion beeinträchtigt und steht zudem in Verdacht, hormonartig zu wirken. Durch die breite Verwendung seit mehr als 30 Jahren – unter anderem als Bestandteil von Desinfektionsmitteln, in Zahncremes, Seifen und zur Behandlung von Matratzenbezügen, Sport- und Funktionstextilien, Schuhen und Teppichen – ist es in der Umwelt mittlerweile weit verbreitet. Nach Angaben des US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention kommt die Substanz im Urin von drei von vier Männern vor und sogar im Nabelschnurblut von Schwangeren.

Bereits im Jahr 2006 hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gefordert, Triclosan nur in Krankenhäusern und Arztpraxen zu verwenden, da ansonsten die Resistenzentwicklung von Bakterien gefördert wird.

In der EU darf Triclosan laut Biozidverordnung seit Ende Januar dieses Jahres nicht mehr in Hygieneprodukten verwendet werden.

Sollten Sie Fragen bezüglich Triclosan und der Folgen des FDA-Beschlusses haben, melden Sie sich gerne unter biocides@kft.de.

Share This Post

Post Navigation