Viele Verbraucherprodukte mit kindergesicherten Verschlüssen verstoßen gegen CLP-Vorgaben

Das ECHA-Forum, ein Gremium mit CLP-Experten verschiedener Länder, hat im Rahmen eines EU-weiten Überwachungsprojekts insgesamt 797 Produkte geprüft. Jedes dritte war entweder nicht CLP-gemäß verpackt oder etikettiert. Das Ergebnis wurde im Juni bei der ECHA vorgestellt.

Bei den getesteten Waren handelt es sich um Verbraucherprodukte wie Desinfektionsmittel, Bleichmittel und verschiedene Arten von Reinigungsmitteln; einige Verpackungen müssen laut CLP-Verordnung mit kindergesicherten Verschlüssen und tastbaren Warnhinweisen versehen sein. Allerdings waren in 32 Fällen die Bestimmungen hinsichtlich der kindergesicherten Verschlüsse nicht erfüllt; in 66 Fällen waren die Einstufung und Kennzeichnung im Hinblick auf die Anforderungen an kindergesicherte Verschlüsse fehlerhaft. Und bei 77 Produkten waren die tastbaren Warnhinweise nicht korrekt angebracht oder gar nicht vorhanden.

Daraufhin wurden 24 Produkte nicht für den Markt zugelassen, weitere 24 mussten vom Markt genommen werden. Viele der Unternehmen zogen ihre Produkte freiwillig zurück.

Die Autoren fordern besonders nationale Behörden auf, Unternehmen über die CLP-Anforderungen bezüglich kindergesicherter Verschlüsse und tastbarer Warnhinweise besser aufzuklären. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Abschlussbericht der ECHA.

Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf unsere Seminare „Etikettierung von Gefahrstoffen/-gütern nach Chemikalien- und Transportrecht” am 13. Oktober sowie auf die Veranstaltung „Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP-Verordnung” am 9. und 10. November. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns unter mail@kft.de.

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