Vietnam erlässt neue Biozidverordnung

Die vietnamesische Regierung hat die finale Version der Biozid-Verordnung „Management of Chemicals and Preparations Intended as Household Insecticides and Disinfectants“ veröffentlicht; die Verordnung soll im Juli 2018 in Kraft treten.

Sie regelt Verpackung, Etikettierung, Produktregistrierung, Lagerung und Transport von Desinfektionsmitteln und Insektiziden. Die Etiketten müssen beispielsweise allgemeine Produktinformationen enthalten wie Name, Zusammensetzung und Bestimmungszweck. Darüber hinaus müssen auf dem Etikett Lagerungs- und Warnhinweise, Erste-Hilfe-Anweisungen, Name und Adresse des Registranten sowie die Registrierungsnummer stehen.

Hersteller und Importeure sind verpflichtet, Produkte beim vietnamesischen Gesundheitsministerium (Ministry of Health, MoH) registrieren zu lassen, wenn die Wirkstoffe erstmals hergestellt oder importiert werden.

Nicht erlaubt sind Biozid-Wirkstoffe,

  • die von der WHO (The WHO Recommended Classification of Pesticides by Hazard) in der Kategorie 1A (extremely hazardous) oder 1B (highly hazardous) eingestuft sind.
  • die nach dem GHS-System den Klassen I und II zuzuordnen sind – also Stoffe, die karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch wirken oder die Atemwege sensibilisieren.
  • die auf der Liste des MoH als verboten gelistet sind.

KFT berät seit Jahren Firmen, die in Asien tätig sind.  Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne unter biocides@kft.de.

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