Was die neue Bundesregierung mit REACH vorhat

Der am 7. Februar veröffentlichte und 179 Seiten umfassende Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde am 26. Februar abgesegnet. Er enthält auch eine Passage zum Thema REACH (S. 142).

Demnach wollen sich die Parteien künftig dafür stark machen, Erzeugnisse, die nicht in der EU hergestellt werden und besonders besorgniserregende Stoffe enthalten und freisetzen können, im Rahmen der bestehenden Chemikalienverordnung REACH zu regeln. Dafür eigne sich am besten das REACH-Beschränkungsverfahren. Die Regulierung dieser Erzeugnisse ist, so das Papier, zu beschleunigen und zu erleichtern. Gleichzeitig plädieren die Parteien ausdrücklich dafür, Regelungslücken, die europäische Unternehmen benachteiligen, bei künftigen Anpassungen der bestehenden REACH-Vorschriften zu schließen.

In die gleiche Richtung gehen die Forderungen des Bundesverbands der Deutschen Industrie. In seinem Positionspapier vom Februar 2017 „Bewertung des aktuellen Stands der REACH-Umsetzung“ monieren die Autoren beim Zulassungsverfahren Wettbewerbsnachteile für Firmen mit Sitz in der EU. Denn nach wie vor gelte die Zulassungspflicht nicht für Erzeugnisse, die in die EU importiert werden, aber zulassungspflichtige Stoffe enthalten. Solche Erzeugnisse könnten nach wie vor ohne Beschränkung in die EU eingeführt werden. Dies führe, so die Autoren, zu einer erheblichen Benachteiligung der EU-Hersteller.

Wenden Sie sich bei Fragen rund um die REACH-Verordnung gerne an uns unter reach@kft.de.

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