Biozide
Biozidprodukte rechtskonform vermarkten: KFT navigiert Sie durch die Biozidvorschriften
Biozidprodukte unterliegen komplexen Zulassungs- und Meldepflichten, die in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR – Biozidprodukteverordnung) festgelegt sind. Die BPR regelt die Verwendung sowie das Inverkehrbringen von Biozidprodukten, von in situ hergestellten Bioziden und von behandelten Waren. Daneben müssen sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin gemäß der CLP-Verordnung eingestuft, verpackt und gekennzeichnet werden.
Jedes Biozidprodukt muss gemäß Artikel 69 BPR zusätzliche Informationen auf dem Etikett enthalten, die weder irreführend noch verharmlosend sein dürfen. Zudem gelten gesonderte Bestimmungen für die Werbung. Sicherheitsdatenblätter für aktive Wirkstoffe und Biozidprodukte sind weiterhin gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung zu erstellen und bereitzustellen.
Wir kennen die spezifischen Anforderungsprofile der einzelnen Produkttypen und bieten Ihnen eine umfassende Beratung, um die korrekte Kennzeichnung sowie Verkehrsfähigkeit Ihres Produkts sicherzustellen. Lassen Sie sich über den richtigen Umgang mit Ihrem Produkt informieren!
Lösungen
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Sicherheitsdatenblatt
Ein wichtiges Kommunikationswerkzeug zur Übermittlung von Informationen über Gefahren und Risiken von Stoffen und Mischungen ist das Sicherheitsdatenblatt. Das GHS (Globally Harmonized System) hat einen weltweiten Standard zur Struktur des Sicherheitsdatenblattes geschaffen. Damit ist es erstmals möglich, Sicherheitsdatenblätter zu erstellen und zu verschicken, die auf der ganzen Welt die gleiche Struktur aufweisen. Die Inhalte werden aber immer noch durch regionale oder nationale Gesetzgebungen definiert.
Glücklicherweise nutzen die regionalen oder nationalen Gesetzgeber heutzutage die Möglichkeit, das GHS für die Einstufung und Kennzeichnung komplett oder zumindest in Teilen zu übernehmen. Damit ist ein wichtiger Schritt für den sicheren und gesetzeskonformen weltweiten Handel von chemischen Produkten gewährleistet.
Einstufung und Kennzeichnung
Das GHS (GHS – Globally Harmonized System) ist ein umfassendes System zur Einstufung von physikalischen Gefahren sowie Gesundheits- und Umweltgefahren. Ziel des GHS ist es, die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien weltweit zu ermöglichen. Ein Hauptmerkmal des GHS ist der sogenannte „Building Block Approach“. Dieser Ansatz ermöglicht es den einzelnen Ländern, nicht alle GHS-Elemente übernehmen zu müssen. Insgesamt hat das GHS zur Harmonisierung beigetragen, jedoch können sich die nationalen Anforderungen der jeweiligen Länder weiterhin unterscheiden.
Stoffregistrierung und Stoffnotifizierung
Chemikalieninventare dienen in vielen Ländern und Regionen dazu, einen Überblick über die verwendeten Chemikalien, deren Umlaufmengen und Anwendungen zu erhalten. Ein wesentliches Ziel ist es, damit Daten über gefährliche Eigenschaften zusammenzutragen. Dies erleichtert eine zuverlässige Einstufung erheblich und ermöglicht es zugleich, besonders gefährliche Stoffe besser zu identifizieren und die Verwendung zu beschränken oder zu verbieten.
In Europa gilt die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Seitdem sind viele Länder nachgezogen und haben ähnliche Gesetze verabschiedet, beispielsweise Türkei oder Korea. Ihr Unternehmen muss deshalb genauestens prüfen, welche Daten und Dokumente Sie für eine Vermarktung im jeweiligen Land benötigen.