Kosmetika
Kosmetika weltweit compliant: KFT bringt Ihre Kosmetikprodukte auf den richtigen Weg
Das Kosmetikrecht umfasst zahlreiche kennzeichnungsrechtliche Vorgaben, die in Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (Kosmetikverordnung) für die EU festgelegt sind. Kosmetikprodukte dürfen dabei nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn ihre Verpackungen bestimmte Pflichtangaben tragen. In der EU müssen Hersteller, Händler und Importeure spezifische Kennzeichnungs-, Prüf- und Notifizierungspflichten erfüllen. Außerhalb der EU, z.B. in den USA gelten andere Definitionen für Kosmetika und andere Vorschriften wie der FD&C Act (Federal Food, Drug, and Cosmetic Act).
Wir sind Ihr kompetenter Partner bei der Erstellung und Überprüfung Ihrer Etiketten, damit diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir kümmern uns um für die EU um die Sicherheitsbewertung Ihres Produkts und dessen Notifizierung im CPNP (Cosmetic Products Notification Portal). Darüber prüfen wir weltweit die Inhaltsstoffe Ihrer Kosmetikprodukte auf Verbots- und Einsatzbeschränkungen gemäß den relevanten Verordnungen.
Lassen Sie uns die umfangreichen Aufgaben abnehmen und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung zur Rechtssicherheit Ihrer kosmetischen Produkte!
Lösungen
Nutzen Sie unser umfassendes Angebot an Compliance-Lösungen für Kosmetika
Sicherheitsdatenblatt
Ein wichtiges Kommunikationswerkzeug zur Übermittlung von Informationen über Gefahren und Risiken von Stoffen und Mischungen ist das Sicherheitsdatenblatt. Das GHS (Globally Harmonized System) hat einen weltweiten Standard zur Struktur des Sicherheitsdatenblattes geschaffen. Damit ist es erstmals möglich, Sicherheitsdatenblätter zu erstellen und zu verschicken, die auf der ganzen Welt die gleiche Struktur aufweisen. Die Inhalte werden aber immer noch durch regionale oder nationale Gesetzgebungen definiert.
Glücklicherweise nutzen die regionalen oder nationalen Gesetzgeber heutzutage die Möglichkeit, das GHS für die Einstufung und Kennzeichnung komplett oder zumindest in Teilen zu übernehmen. Damit ist ein wichtiger Schritt für den sicheren und gesetzeskonformen weltweiten Handel von chemischen Produkten gewährleistet.
Einstufung und Kennzeichnung
Das GHS (GHS – Globally Harmonized System) ist ein umfassendes System zur Einstufung von physikalischen Gefahren sowie Gesundheits- und Umweltgefahren. Ziel des GHS ist es, die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien weltweit zu ermöglichen. Ein Hauptmerkmal des GHS ist der sogenannte „Building Block Approach“. Dieser Ansatz ermöglicht es den einzelnen Ländern, nicht alle GHS-Elemente übernehmen zu müssen. Insgesamt hat das GHS zur Harmonisierung beigetragen, jedoch können sich die nationalen Anforderungen der jeweiligen Länder weiterhin unterscheiden.
Stoffregistrierung und Stoffnotifizierung
Chemikalieninventare dienen in vielen Ländern und Regionen dazu, einen Überblick über die verwendeten Chemikalien, deren Umlaufmengen und Anwendungen zu erhalten. Ein wesentliches Ziel ist es, damit Daten über gefährliche Eigenschaften zusammenzutragen. Dies erleichtert eine zuverlässige Einstufung erheblich und ermöglicht es zugleich, besonders gefährliche Stoffe besser zu identifizieren und die Verwendung zu beschränken oder zu verbieten.
In Europa gilt die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Seitdem sind viele Länder nachgezogen und haben ähnliche Gesetze verabschiedet, beispielsweise Türkei oder Korea. Ihr Unternehmen muss deshalb genauestens prüfen, welche Daten und Dokumente Sie für eine Vermarktung im jeweiligen Land benötigen.
Produktmeldung und Produktregistrierung
Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen die Rezeptur von Ihren (gefährlichen) Produkten an Behörden und Organisationen weiterleiten. Dies ermöglicht es den zuständigen Stellen, im Falle einer Vergiftung oder versehentlichen Exposition angemessen zu beraten.