Betriebsbeauftragte von KFT: Externe Experten für Arbeits­schutz, Gefahr­güter und mehr

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. In vielen Fällen erfordert das Gesetz die Bestellung von spezialisierten Beauftragten, um die Umsetzung und Uberwachung dieser Vorschriften sicherzustellen. Oft bietet es sich an, diese Aufgaben an externe Experten zu delegieren, die umfassende Fachkenntnisse und
Erfahrung mitbringen.

Bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite und gewährleisten Sie umweltfreundliche und sichere Produktionen durch die Einhaltung aktueller Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Anlagen- und Arbeitssicherheit. Unsere Betriebsbeauftragten unterstützen Sie dabei, stets konform mit den neuesten gesetzlichen Vorgaben zu arbeiten und vermeiden so unnötige Risiken und Folgekosten.

KFT stellt Ihnen die richtigen Experten an Ihre Seite …

Abfallbeauftragte

Der Abfallbeauftragte unterstützt Unternehmen und Anlagenbetreiber sowie deren Mitarbeiter bei allen Fragen rund um die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung. Unser Team verfügt über fundierte Kenntnisse im regionalen, nationalen und internationalen Abfallrecht und bietet Ihnen Unterstützung durch enge Kontakte zu Überwachungs- und Genehmigungsbehörden sowie zu Fachverbänden und Arbeitskreisen.

Leistungen:

  • Überwachung des Abfallwegs von der Entstehung oder Anlieferung bis hin zur Verwertung oder Entsorgung
  • Sicherstellung der Einhaltung relevanter Gesetze und Verordnungen
  • Regelmäßige Kontrolle der Betriebsstätte sowie der Art und Beschaffenheit der Abfälle
  • Meldung festgestellter Mängel und Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen
  • Kommunikation mit Behörden und Ministerien
  • Vertretung in Fachverbänden und Arbeitskreisen
  • Entwicklung neuer Genehmigungsszenarien, Analyse und Optimierung der Abfallkosten
  • Schulung und Information der Mitarbeiter
  • Sicherstellung der rechtskonformen Abfalldokumentation
  • Jährliche Berichterstattung an die Geschäfts- und Betriebsleitung

Gefahrgutbeauftragte

Der Gefahrgutbeauftragte unterstützt das Unternehmen bei der Einhaltung der Pflichten, die aus der Beteiligung an der Beförderung von Gefahrgut gemäß der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder der Gefahrgutverordnung See resultieren. Er sorgt unter der Verantwortung des Unternehmers oder Betriebsinhabers dafür, Maßnahmen zu ergreifen und Lösungen zu finden, die die Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter erleichtern und sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß umgesetzt werden, unabhängig vom jeweiligen Verkehrsträger.

Leistungen:

  • IST-Aufnahme zur Überprüfung der Verantwortlichkeiten bei der Beförderung gefährlicher Güter
  • Überwachung der Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften
  • Telefonische Beratung bei Fragen zur Gefahrgutbeförderung.
  • Information über Änderungen der relevanten Gefahrgutvorschriften.
  • Unverzügliche Meldung von Mängeln, die die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter gefährden, an den Unternehmer oder Betriebsinhaber.
  • Unterstützung bei der Erstellung von Unfallberichten.
  • Archivierung der Aufzeichnungen gemäß § 8 Abs. 2 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) für einen Zeitraum von 5 Jahren
  • Jährliche Berichterstattung an die Geschäfts- und Betriebsleitung

Gewässerschutzbeauftragte

Der Gewässerschutzbeauftragte unterstützt den Abwassereinleiter bei der Einhaltung der relevanten Vorschriften und Auflagen zum Schutz der Gewässer. Dazu überprüft er regelmäßig die Funktionsfähigkeit der Abwasseranlagen sowie die Menge und Zusammensetzung des Abwassers. Zudem berät er Anlagenbetreiber dabei, wie sie die Vorgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erfüllen und dauerhaft gewährleisten können.

Leistungen:

  • Beratung in allen Fragen zum Gewässerschutz
  • Erfüllung der Aufgaben gemäß § 65 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Regelmäßige Überprüfung der Abwasseranlagen
  • Information des Unternehmens und des Anlagenbetreibers bei festgestellten Mängeln
  • Entwicklung von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung
  • Vertretung der anlagen- und standortbezogenen Interessen gegenüber Behörden
  • Unterstützung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen und Prüfung der wasserrechtlichen Anforderungen
  • Erfassung aller AwSV-Anlagen in Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber
  • Jährliche Berichterstattung an die Geschäfts- und Betriebsleitung

Immissionsschutzbeauftragte

Der Immissionsschutzbeauftragte berät den Unternehmer sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die den Immissionsschutz betreffen können (§ 54 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz, BImSchG). Dies gilt für alle Betriebe, die genehmigungspflichtige Anlagen nach dem BImSchG betreiben, welche bei regulärem Betrieb Luftverunreinigungen, Lärm oder Erschütterungen verursachen können. In bestimmten Fällen kann auch für nicht genehmigungspflichtige Anlagen die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten angeordnet werden.

Leistungen:

  • Beratung, Kontrolle und Berichterstattung zur Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen
  • Durchführung von Kontrollpflichten durch Überwachung von Emissions- und Immissionsmessungen gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG
  • Information der Mitarbeiter gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG
  • Unterstützung bei der Ursachenermittlung von Störungen
  • Mitwirkung bei Genehmigungsanträgen und Überprüfung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen, sowie Beratung und Teilnahme an Erörterungsterminen
  • Jährliche Berichterstattung an die Geschäfts- und Betriebsleitung

Sachkundige Person nach Chemikalienverbotsverordnung

Die sachkundige Person nach Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) unterstützt Ihr Unternehmen bei der Einhaltung von Chemikalienverboten und -beschränkungen. Als externe Experten überwachen wir die Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorgaben, überprüfen Ihre Produkte auf verbotene Stoffe und beraten Sie bei der Umsetzung neuer Vorschriften. So stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte gesetzeskonform vermarktet werden und vermeiden mögliche rechtliche Risiken.

Leistungen:

  • Meldung an die zuständige Behörde über die Abgabe an berufsmäßige Verwender oder Wiederverkäufer.
  • Durchführung der jährlichen Unterweisungen der betroffenen Mitarbeiter gemäß § 8 ChemVerbotsV.
  • Bereitstellung einer externen sachkundigen Person gemäß § 11 ChemVerbotsV.
  • Beratung und Unterstützung bei der Einhaltung der Chemikalienverbotsvorgaben.
  • Prüfung der Produkte auf verbotene Stoffe und Sicherstellung der gesetzlichen Konformität.
  • Unterstützung bei der Vermarktung und Minimierung rechtlicher Risiken.

Störfallbeauftragte

Der Störfallbeauftragte unterstützt den Unternehmer und die Mitarbeiter in allen Fragen, die für die Sicherheit der Anlage relevant sind (§ 58a Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz, BImSchG). Dies betrifft Unternehmen, die als Betriebsbereich der oberen Klasse gemäß 12. BImSchV (StörfallV) eingestuft sind. In Ausnahmefällen kann auch für Betriebsbereiche der unteren Klasse die Bestellung eines Störfallbeauftragten angeordnet werden, wenn die Art und Größe der Anlage nahelegen, dass bei einem Störfall Gefahren für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft entstehen könnten.

Leistungen:

  • Beratung zu allen Aspekten von Störfällen und Anlagensicherheit
  • Durchführung regelmäßiger Begehungen zur Überwachung der relevanten Anlagen
  • Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Unterstützung bei deren Umsetzung
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung und Verbesserung der Anlagensicherheit
  • Sicherheitstechnische Bewertung bei Investitionsentscheidungen
  • Mitwirkung bei Genehmigungsanträgen und Prüfung sicherheitsrelevanter Anforderungen, Beratung und Teilnahme an Erörterungsterminen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Sicherheitsberichten
  • Hilfe bei der Analyse von Ereignissen, Ermittlung des Handlungsbedarfs und Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen
  • Weitere Beratung zur Anlagensicherheit, wie z.B. Explosionsschutz und systematische Störungsbetrachtungen (HAZOP)
  • Jährliche Berichterstattung an die Geschäfts- und Betriebsleitung

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