Detergenzien

Globale Märkte, saubere Produkte: Mit KFT halten Ihre Detergenzien allen Vorschriften stand

Wenn Sie beabsichtigen, Wasch- und/oder Reinigungs­mittel zu vermarkten, dann ist es unerlässlich, die Vorgaben des Chemikalienrechts, der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (DetVO – Detergenzien­verordnung) und der nationalen Gesetze einzuhalten. Diese schränken bestimmte Inhaltsstoffe ein oder schließen sie ganz vom Markt aus, insbesondere wenn sie biologisch schlecht abbaubar sind.

Für die globale Vermarktung ist es entscheidend, die rechtlichen Regelungen der jeweiligen Länder zu kennen. In den USA sind beispielsweise FHSA (Federal Hazardous Substances Act) und CPSC (Consumer Product Safety Act) relevant, während die Schweiz ähnliche Bestimmungen wie die EU hat, jedoch Phosphate in Wasch- und Reinigungs­mitteln verbietet.

Wir prüfen die Verkehrsfähigkeit Ihrer Inhaltsstoffe und beraten Sie ausführlich zu folgenden Fragen: Gibt es spezifische Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der Inhaltsstoffe? Wie müssen die Produkte gekennzeichnet werden? Welche Meldepflichten und Dokumentationspflichten gibt es?

Vertrauen Sie auf unser Fachwissen, damit Ihre Produkte alle erforderlichen Pflichten erfüllen!

Lösungen

Nutzen Sie unser umfassendes Angebot an Compliance-Lösungen für Detergenzien

Sicherheitsdatenblatt

Ein wichtiges Kommunikationswerkzeug zur Übermittlung von Informationen über Gefahren und Risiken von Stoffen und Mischungen ist das Sicherheitsdatenblatt. Das GHS (Globally Harmonized System) hat einen weltweiten Standard zur Struktur des Sicherheitsdatenblattes geschaffen. Damit ist es erstmals möglich, Sicherheitsdatenblätter zu erstellen und zu verschicken, die auf der ganzen Welt die gleiche Struktur aufweisen. Die Inhalte werden aber immer noch durch regionale oder nationale Gesetzgebungen definiert.

Glücklicherweise nutzen die regionalen oder nationalen Gesetzgeber heutzutage die Möglichkeit, das GHS für die Einstufung und Kennzeichnung komplett oder zumindest in Teilen zu übernehmen. Damit ist ein wichtiger Schritt für den sicheren und gesetzeskonformen weltweiten Handel von chemischen Produkten gewährleistet.

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Einstufung und Kennzeichnung

Das GHS (GHS – Globally Harmonized System) ist ein umfassendes System zur Einstufung von physikalischen Gefahren sowie Gesundheits- und Umweltgefahren. Ziel des GHS ist es, die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien weltweit zu ermöglichen. Ein Hauptmerkmal des GHS ist der sogenannte „Building Block Approach“. Dieser Ansatz ermöglicht es den einzelnen Ländern, nicht alle GHS-Elemente übernehmen zu müssen. Insgesamt hat das GHS zur Harmonisierung beigetragen, jedoch können sich die nationalen Anforderungen der jeweiligen Länder weiterhin unterscheiden.

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Stoffregistrierung und Stoffnotifizierung

Chemikalieninventare dienen in vielen Ländern und Regionen dazu, einen Überblick über die verwendeten Chemikalien, deren Umlaufmengen und Anwendungen zu erhalten. Ein wesentliches Ziel ist es, damit Daten über gefährliche Eigenschaften zusammenzutragen. Dies erleichtert eine zuverlässige Einstufung erheblich und ermöglicht es zugleich, besonders gefährliche Stoffe besser zu identifizieren und die Verwendung zu beschränken oder zu verbieten.

In Europa gilt die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Seitdem sind viele Länder nachgezogen und haben ähnliche Gesetze verabschiedet, beispielsweise Türkei oder Korea. Ihr Unternehmen muss deshalb genauestens prüfen, welche Daten und Dokumente Sie für eine Vermarktung im jeweiligen Land benötigen.

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Produktmeldung und Produktregistrierung

Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen die Rezeptur von Ihren (gefährlichen) Produkten an Behörden und Organisationen weiterleiten. Dies ermöglicht es den zuständigen Stellen, im Falle einer Vergiftung oder versehentlichen Exposition angemessen zu beraten.

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