Chemikalien

Chemikalien sicher in der Lieferkette: KFT sorgt für klare Kommunikation

Um einen sicheren Umgang mit Chemikalien zu gewährleisten, müssen Informationen über Gefahren und Risiken von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen in der Lieferkette weitergegeben werden. Als Inverkehr­bringer sind Sie für die Übermittlung und Aktualisierung dieser Informationen verantwortlich.

Die REACH- und CLP-Verordnungen definieren ein umfassendes Anforderungsprofil für die Kommunikation von Gefahren. Zu den Kommunikations­mitteln zählen vor allem Sicherheits­datenblätter und Kennzeichnungsetiketten.

Sicherheitsdatenblätter (SDB) liefern Informationen über die Gefahren eines Produkts sowie geeignete Maßnahmen für den sicheren Umgang. Bei erweiterten Sicherheits­datenblättern (eSDB) werden zudem Beschreibungen und Maßnahmen zur Risiko­beherrschung bereitgestellt. Auch das Etikett enthält wichtige Gefahren­hinweise und Empfehlungen für den sicheren Umgang. Neben der Kommunikation innerhalb der Lieferkette müssen die Informationen auch an Behörden oder Giftnotruf­zentralen weitergegeben werden.

Wir übernehmen diese Aufgaben gerne für Sie und stellen Ihnen die erforderlichen Dokumente zur Verfügung, die Sie für Ihre Kunden sowie Behörden und Giftnotruf­zentralen benötigen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, wenn es um den sicheren Umgang mit Chemikalien geht!

Lösungen

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Sicherheitsdatenblatt

Ein wichtiges Kommunikationswerkzeug zur Übermittlung von Informationen über Gefahren und Risiken von Stoffen und Mischungen ist das Sicherheitsdatenblatt. Das GHS (Globally Harmonized System) hat einen weltweiten Standard zur Struktur des Sicherheitsdatenblattes geschaffen. Damit ist es erstmals möglich, Sicherheitsdatenblätter zu erstellen und zu verschicken, die auf der ganzen Welt die gleiche Struktur aufweisen. Die Inhalte werden aber immer noch durch regionale oder nationale Gesetzgebungen definiert.

Glücklicherweise nutzen die regionalen oder nationalen Gesetzgeber heutzutage die Möglichkeit, das GHS für die Einstufung und Kennzeichnung komplett oder zumindest in Teilen zu übernehmen. Damit ist ein wichtiger Schritt für den sicheren und gesetzeskonformen weltweiten Handel von chemischen Produkten gewährleistet.

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Einstufung und Kennzeichnung

Das GHS (GHS – Globally Harmonized System) ist ein umfassendes System zur Einstufung von physikalischen Gefahren sowie Gesundheits- und Umweltgefahren. Ziel des GHS ist es, die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien weltweit zu ermöglichen. Ein Hauptmerkmal des GHS ist der sogenannte „Building Block Approach“. Dieser Ansatz ermöglicht es den einzelnen Ländern, nicht alle GHS-Elemente übernehmen zu müssen. Insgesamt hat das GHS zur Harmonisierung beigetragen, jedoch können sich die nationalen Anforderungen der jeweiligen Länder weiterhin unterscheiden.

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Stoffregistrierung und Stoffnotifizierung

Chemikalieninventare dienen in vielen Ländern und Regionen dazu, einen Überblick über die verwendeten Chemikalien, deren Umlaufmengen und Anwendungen zu erhalten. Ein wesentliches Ziel ist es, damit Daten über gefährliche Eigenschaften zusammenzutragen. Dies erleichtert eine zuverlässige Einstufung erheblich und ermöglicht es zugleich, besonders gefährliche Stoffe besser zu identifizieren und die Verwendung zu beschränken oder zu verbieten.

In Europa gilt die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Seitdem sind viele Länder nachgezogen und haben ähnliche Gesetze verabschiedet, beispielsweise Türkei oder Korea. Ihr Unternehmen muss deshalb genauestens prüfen, welche Daten und Dokumente Sie für eine Vermarktung im jeweiligen Land benötigen.

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Produktmeldung und Produktregistrierung

Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen die Rezeptur von Ihren (gefährlichen) Produkten an Behörden und Organisationen weiterleiten. Dies ermöglicht es den zuständigen Stellen, im Falle einer Vergiftung oder versehentlichen Exposition angemessen zu beraten.

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