Kosmetika melden. Mit Leichtig­keit durch den Melde­prozess navigieren – dank KFT!

Mit unseren Beratungsleistungen bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Produktmeldung Ihrer Kosmetika. Selbstverständlich können wir bei Bedarf auch den gesamten Meldeprozess für Sie übernehmen. Wir unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit Ihre Produkte den geltenden Vorschriften entsprechen.

Kosmetik­verordnung und globale Standards: Was es bei der Vermarktung inn- und außerhalb der EU zu beachten gilt

In der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (Kosmetikverordnung) sind zahlreiche Anforderungen für die EU festgelegt. Sie definiert zugelassene, eingeschränkte und/oder verbotene Inhaltsstoffe, insbesondere im Hinblick auf allergene Duftstoffe. Sobald das fertige Produkt und die Verpackung verfügbar sind, muss das Produkt im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) notifiziert werden.

Außerhalb der EU gelten unterschiedliche Definitionen für Kosmetika und andere Vorschriften, wie beispielsweise der FD&C Act (Federal Food, Drug, and Cosmetic Act) in den USA.

Der schwierige Weg zur korrekten Produkt­meldung Ihrer Kosmetika

Da das Meldeverfahren von Land zu Land abweicht, gestaltet sich der Überblick und die Sicherstellung der Erfüllung aller Anforderungen als schwierig. Hersteller, Händler und Importeure müssen jedoch die spezifischen Kennzeichnungs-, Prüf- und Notifizierungspflichten erfüllen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Überprüfung als auch die eigentliche Meldung vor der Einfuhr in das jeweilige Land abgeschlossen sein müssen.

Unsere Lösung

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der jeweiligen produktspezifischen Anforderungen und sind Ihr kompetenter Partner bei der Erstellung und Überprüfung Ihrer Etiketten auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus übernehmen wir die Sicherheitsbewertung Ihres Produkts sowie dessen Notifizierung im CPNP (Cosmetic Products Notification Portal). Weiterhin prüfen wir weltweit die Inhaltsstoffe Ihrer Kosmetikprodukte auf Verbots- und Einsatzbeschränkungen gemäß den relevanten Verordnungen.

Überlassen Sie uns die komplexen Aufgaben und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung zur rechtlichen Sicherheit Ihrer kosmetischen Produkte!

 

Unsere Leistungen im Detail

  • Beratung zu den verpflichtenden Anforderungen

  • Produktartspezifische Meldungen gemäß den jeweiligen Anforderungen

  • CPNP-Meldungen von Kosmetika

  • Prüfung von Rezepturen bezüglich Übereinstimmung der Inhaltsstoffe (erlaubt/eingeschränkt/verbotener) mit Kosmetik-VO

  • Produktnotifizierung und die Einrichtung des CPNP-Kontos, falls noch keines besteht

  • freiwilliges Sicherheitsdatenblatt für fertige kosmetische Produkte und reguläres SDB für Bulkware

KFT – Ihr starker Partner für
Chemical Compliance Lösungen