Wasch- und Reinigungsmittel (Detergenzien) melden. Meistern Sie mit KFT die Vielfalt der regulatorischen Anforderungen
Wir bieten Ihnen mit unserem individuellen Beratungsangebot eine umfassende Unterstützung bei Fragen zur Produktmeldung für Wasch- und Reinigungsmitteln (WMR). Mit uns an Ihrer Seite erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und sind über die entsprechenden Melde- und Kennzeichnungspflichten informiert.
Unterschiede in der globalen Gesetzgebung verstehen und Detergenzien erfolgreich vermarkten
Wenn Sie Wasch- und/oder Reinigungsmittel vermarkten möchten, dann ist es unerlässlich, die Vorgaben des Chemikalienrechts sowie der nationalen Gesetze einzuhalten. Diese verpflichtenden Vorgaben gewährleisten, dass die übermittelten Daten (Rezeptur) im Notfall an die Giftinformationszentren weitergegeben werden, sodass schnell Informationen zur Verfügung stehen.
Für die EU gilt die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (DetVO – Detergenzienverordnung). Es ist wichtig zu beachten, dass sich das Meldeverfahren in verschiedenen EU-Ländern zwischen gefährlichen und ungefährlichen Wasch- und Reinigungsmitteln unterscheidet. In Deutschland ist beispielsweise die Meldung von ungefährlichen WMR-Produkten verpflichtend. Darüber hinaus schränken die genannten Vorschriften bestimmte Inhaltsstoffe ein oder schließen sie ganz vom Markt aus, insbesondere wenn sie biologisch schwer abbaubar sind.
Für eine erfolgreiche globale Vermarktung müssen Sie mit den gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder vertraut sein. Auch außerhalb der EU ist das Meldeverfahren je nach Land sehr uneinheitlich. In den USA sind beispielsweise FHSA (Federal Hazardous Substances Act) und CPSC (Consumer Product Safety Act) relevant, während die Schweiz ähnliche Bestimmungen wie die EU hat und Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln verbietet.
Der schwierige Weg zur korrekten Produktmeldung Ihrer Detergenzien
Da sich das Meldeverfahren sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU erheblich unterscheidet, kann es herausfordernd sein, den Überblick zu behalten. Entscheidend ist, dass sowohl die Überprüfung als auch die eigentliche Meldung vor der Einfuhr in das jeweilige Land abgeschlossen sein müssen. Ansonsten drohen größere Verzögerungen bei Lieferung und Import.
Unsere Lösung
Wir prüfen die Verkehrsfähigkeit Ihrer Inhaltsstoffe und beraten Sie ausführlich zu folgenden Fragen: Gibt es spezifische Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der Inhaltsstoffe? Wie müssen die Produkte gekennzeichnet werden? Welche Meldepflichten und Dokumentationspflichten gibt es?
Vertrauen Sie auf unser Fachwissen, damit Ihre Produkte die erforderlichen gesetzlichen Pflichten erfüllen!
Unsere Leistungen im Detail
Beratung in Bezug auf Produktmeldepflichten
Meldungen von Produkten gemäß zusätzlichen nationalen Regelungen für Wasch- und Reinigungsmittel
Überwachung notwendiger Gebühren und deren Fälligkeit