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Beschränkung von Mikroplastik: EU veröffentlicht Leitfaden

Die EU-Kommission hat einen Leitfaden für Unternehmen und Interessengruppen herausgegeben, die von der Mikroplastik-Beschränkung gemäß EU-Verordnung 2023/2055 betroffen sind. Unter anderem werden dort die Bestimmungen und Ziele der Beschränkung beschrieben, und er enthält eine ausführliche FAQ-Liste.

Neben diesen beiden Teilen sind im Anhang des Leitfadens zusätzlich Beispiele für Grenzfälle aufgeführt. Das Dokument wurde von der EU-Kommission in Absprache mit der ECHA und den Mitgliedstaaten erstellt.

Hintergrund des Leitfadens

Der Leitfaden ist wichtig, weil mit der Mikroplastik-Beschränkung, die seit Oktober 2023 gilt, zahlreiche Verpflichtungen auf die betroffenen Unternehmen zukommen. Deren Zahl ist groß, weil synthetische Polymerpartikel kleiner als 5 Millimeter im Durchmesser in vielen Branchen und Produkten verwendet werden, unter anderem in Farben und Druckfarben, Klebstoffen und Dichtungsmittel, Bauchemikalien und Duftstoffen.

Mannigfaltige Meldepflichten

Gemäß Eintrag 78 von Anhang XVII sind Hersteller und nachgeschaltete industrielle Anwender von synthetischen Polymermikropartikeln verpflichtet, der ECHA eine Reihe von Informationen zu melden, darunter den Verwendungszweck der Partikel, und sie müssen Angaben zur Menge der Polymermikropartikel machen, die im vorangegangenen Kalenderjahr in die Umwelt freigesetzt wurden. Die Bereitstellungspflicht beginnt bereits ab dem 17. Oktober dieses Jahres.   

Haben Sie Fragen zur Mikroplastikproblematik oder zur Sicherheit ihrer Produkte? Sprechen Sie uns an unter sales@kft.de.

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