▪︎ REACH
Beschränkung von PFAS: ECHA veröffentlicht aktualisiertes REACH-Dossier
Das REACH-Beschränkungsdossier, das im Januar 2023 von Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden bei der ECHA eingereicht wurde, hatte rund 5.600 Kommentare zur Folge. Nach deren Auswertung durch die ECHA-Ausschüsse für Risikobewertung (Committee for Risk Assessment, kurz RAC) und sozioökonomische Analysen (Committee for Socio-Economic Analysis, SEAC) haben die Behörden der genannten Länder nun ein aktualisiertes Dossier vorgelegt.
Mehr Anwendungen als gedacht
Die Analyse der Kommentare ergab unter anderem, dass PFAS breiter genutzt werden als gedacht. Daher haben die Dossier-Verfasser acht weitere Sektoren für Anwendungen definiert; diese sind
- Druck
- Versiegelung
- Maschinen
- Medizin, z.B. für Primärverpackungen und Hilfsstoffe für Arzneimittel
- Militär
- Sprengstoffe
- Technische Textilien
- Industrie, z.B. als Komponenten in Lösungsmitteln und Katalysatoren.
Flexiblere Bewertung
Nach Sichten der zusätzlichen Infos plädieren die Autoren ferner für eine angemessenere Bewertung. Deshalb schlagen sie neben einem Pauschalverbot und einer befristeten Verwendung eine dritte Option vor. Je nach Anwendung sollen Stoffe auch weiter genutzt werden dürfen, wenn sich die Risiken eines Stoffhandlings durch Einhalten von Vorsichtsmaßnahmen kontrollieren lassen und es in der Folge nicht zu Emissionen in die Umwelt kommt.
Mehr Ausnahmeregelungen
Während das ursprüngliche Dokument nur drei Ausnahmeregelungen definiert, sind im aktualisierten Dossier deren 13 vorgesehen. Eine davon betrifft PFAS-haltige Produkte, die in Drittländer verkauft werden sollen. Weitere Beispiele für Ausnahmeregelungen sind Verwendungen in Ersatzteilen, Zwischenprodukten oder im Rahmen der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung.
Streitfall Fluorpolymere
Fluorpolymere bleiben in der Anwendung weiterhin beschränkt. Jedoch wurden auch hier die Ausnahmeregelungen im Vergleich zur Vorgängerversion ausgeweitet. Unter anderem fallen darunter spezielle Hilfsstoffe für die Polymerverarbeitung, Antihaftbeschichtungen für industriell genutzte Backformen, Medizinprodukte, Drähte und Kabel, Brennstoffzellen, Beschichtungen für Batterien und besondere Fahrzeugkomponenten. Die Ausnahmeregelungen gelten für einen Zeitraum von 6,5 bis 13,5 Jahren.
Jährliche Berichtspflichten
Bei Ausnahmeregelungen mit einer Laufzeit von 13,5 Jahren oder länger kommen auf die Unternehmen jährliche Berichtspflichten zu. Auf diese Weise will die EU das Ausmaß der laufenden Emissionen überwachen und die Fortschritte bei der Substitution verfolgen. Nachgeschaltete Anwender sind von der Berichtspflicht ausgenommen.
Die nächsten Schritte
RAC und SEAC werden die Vorschläge prüfen und im Laufe von 2026 der EU-Kommission vorlegen. Eine Gesetzesverabschiedung wird für Ende 2026 oder 2027 erwartet.
Bei Fragen rund um PFAS und andere Stoffe, deren Anwendung eingeschränkt ist, erreichen Sie uns gerne unter sales@kft.de.