▪︎  Biozidprodukte-Verordnung

Biozidprodukte: EU-Staaten fordern Verlängerung des Datenschutzes

Belgien, Frankreich, Italien und die Niederlande haben bei einem Treffen von Vertretern nationaler Biozidbehörden am 19. Juni die EU-Kommission aufgefordert, den Datenschutz von Biozidprodukten zu verlängern. Dieser läuft Ende 2025 aus. Betroffen sind Produkte, deren Zulassung zwar beantragt, die Datenüberprüfung jedoch noch nicht abgeschlossen ist.

Langwieriges Prüfverfahren

Ursprünglich sollte das Biozid-Überprüfungsprogramm für Altstoffe Ende 2024 abgeschlossen sein. Altstoffe sind Substanzen, die zum Stichtag 14. Mai 2000 als Wirkstoff eines Biozidprodukts bereits auf dem Markt waren. Da im Frühjahr 2024 erst die Hälfte der Anträge geprüft war, hat die EU im Mai 2024 das Prüfprogramm um weitere sechs Jahre bis Ende 2030 verlängert.

Antragsteller in der Zwickmühle

Zum Leidwesen der Antragsteller. Denn durch die Verlängerung wären die Daten, etwa zu endokrinschädlichen Eigenschaften, die sie bis Ende 2026 vorzulegen haben, ab 2026 nicht mehr geschützt.  Viele Unternehmen wägen nun ab, ob sie die zur Erlangung der Daten erforderlichen Studien überhaupt durchführen lassen. Sollten sie ihre Anträge tatsächlich zurückziehen, verliert der betreffende Biozidwirkstoff automatisch seine BPR-Zulassung. Biozidprodukte, die diesen Wirkstoff enthalten, müssten dann vom EU-Markt genommen werden.

Die Sorge der Länder 

Diese Sorge bekunden die vier Länder in ihrem Schreiben an die EU. Wenn wichtige Biozidprodukte vom Markt verschwinden, könnte das die öffentliche Gesundheit und den Umweltschutz gefährden, so die Autoren. Darüber hinaus appellieren sie an Fairness. Lasse man den Datenschutz vor dem Abschluss des Überprüfungsprogramms auslaufen, bestrafe man die Unternehmen, die in die Stoffzulassung und damit in Forschung und Entwicklung investiert haben.

Wir beraten Sie im Hinblick auf die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 28/2012 (BPR), prüfen Kennzeichnung und Verkehrsfähigkeit von Biozidprodukten innerhalb der EU und führen die Biozidmeldung in Deutschland bei der BAuA durch gemäß Verordnung über die Meldung von Biozidprodukten nach dem Chemikaliengesetz (ChemBiozidMeldeV).

Bei Fragen erreichen Sie uns unter sales@kft.de.

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