▪︎  Biozidprodukte-Verordnung

Biozidprodukte-Verordnung: EU-Kommission kündigt Gebührenerhöhung an

Die EU-Kommission möchte die Gebühren, die von der ECHA für Dienstleistungen im Rahmen der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) erhoben werden, um 19,5 Prozent erhöhen. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 3. April möglich.

Letztmalig wurden die Gebühren im Jahr 2021 angepasst. Die jetzige Erhöhung, so die EU-Kommission, spiegele lediglich die allgemeine Preissteigerung durch die Inflation wider. 

Wir beraten Sie im Hinblick auf die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidprodukteverordnung, BPR), prüfen Kennzeichnung und Verkehrsfähigkeit von Biozidprodukten innerhalb der EU und führen die Biozidmeldung in Deutschland bei der BAuA durch gemäß Verordnung über die Meldung von Biozidprodukten nach dem Chemikaliengesetz (ChemBiozidMeldeV).

Bei Fragen erreichen Sie uns unter sales@kft.de.

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