▪︎ Gefahrstoffe, GHS, REACH, SDB
Chemikalienmanagement in Südamerika:
ein Überblick
Auch wenn die Länder Lateinamerikas den EU-Staaten in puncto Chemikalienmanagement und Kreislaufwirtschaft hinterherhinken, treiben einige Staaten die Chemikaliengesetzgebung voran, darunter Brasilien, Kolumbien, Chile und Peru. Beachten Sie, dass alle verlinkten Beiträge nur in der jeweiligen Landessprache verfügbar sind.
Brasilien
Der brasilianische Senatsausschuss für Wissenschaft, Technologie, Innovation und Informatik (CCT) hat am 24. April einen Gesetzentwurf, PL 6120/2019, (in Portugiesisch) zum Chemikalienmanagement vorgelegt und damit die Basis für die kommende Chemikalienverordnung (Brasilien REACH) geschaffen. Der Gesetzentwurf wird nun noch vom Umweltausschuss des Senats sowie vom Ausschuss für soziale Angelegenheiten geprüft, bevor der Präsident das Ganze verabschiedet. Nach Inkrafttreten des Gesetzes haben Unternehmen für die Stoffregistrierung drei Jahre Zeit.
Im Juli 2023 veröffentlichte das brasilianische Institut für technische Normen (ABNT) die GHS-Norm ABNT NBR 14725:2023. Damit übernimmt Brasilien die Vorgaben von GHS Rev. 7 (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, GHS). Die neue Norm wird am 4. Juli 2025 in Kraft treten.
Argentinien
Nach wie vor gilt der Gesetzentwurf für ein nationales Chemikaliengesetz aus dem Jahr 2019; ferner gilt „Resolution 504“ vom November 2022 , die eine nationale Liste der existierenden, kontrollierten, beschränkten und verbotenen chemische Stoffe und Produkte enthält sowie „Resolution 81“ vom Oktober 2019 mit einer Liste krebserregender Wirkstoffe und Substanzen. Mit dem Amtsantritt von Präsident Javier Milei im Dezember 2023 ist die weitere Entwicklung jedoch unsicherer denn je.
Hinsichtlich Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter (SDB) lehnt sich Argentinien an GHS Rev.5 an. Es gilt „Resolution No. 801/2015“, die später durch „Resolution No. 3359/2015“ sowie „Resolution No. 155/2016“ ergänzt wurde.
Als Vorgaben für die Erstellung von SDB dient IRAM 41400, für die Kennzeichnung von Stoffen IRAM 41401. Die Etiketten sind in Spanisch zu erstellen.
Chile
Die Einstufung, Kennzeichnung und Anmeldung von gefährlichen Stoffen und Gemischen wird in Decree 57/2021 geregelt, ergänzt durch „Resolution 777/2021“. Die Verordnung lehnt sich an GHS Rev. 7 an. Decree 57 erleichtert die Einstufung von rund 4.500 Stoffen und gilt als Mindestreferenz für Hersteller und Importeure. Unter anderem sind die Stoffnamen, CAS-Nummern, Einstufungskriterien und Grenzwerte gelistet.
Maßgeblich für die Erstellung von SDB ist die Verordnung für die Lagerung von Gefahrstoffen „Decree 60/2022“. Wichtig für Importeure ist darüber hinaus „Resolution 15/2023“ (List of Dangerous Substances Subject to Import Process).
Zu beachten ist folgende Frist: Bis August dieses Jahres müssen Importeure und Hersteller von Chemikalien, die Produkte nach Chile liefern, die industriell verwendeten gefährlichen Stoffe melden.
Kolumbien
In der Chemikaliengesetzgebung ähnlich weit fortgeschritten wie Chile ist Kolumbien. Basis für den Rechtsrahmen ist Decree 1496/2018, deren Vorgaben an GHS Rev. 6 angelehnt sind. Im November 2021 wurde Decree 1630/2021 veröffentlicht, mit dem Ziel, ein nationales Inventar für Industriechemikalien zu erstellen.
Demnach sind Unternehmen, die als gefährlich eingestufte Stoffe in Mengen von mehr als 100 kg pro Jahr herstellen oder ins Land einführen, verpflichtet, bestimmte Informationen über diese Stoffe vorzulegen, darunter die CAS-Nummer, die jährliche Produktions- oder Importmenge, die GHS-Einstufung sowie Angaben zur Verwendung.
Unternehmen, die gefährliche Stoffe herstellen oder nach Kolumbien einführen, müssen diese bis zum 31. Mai 2025 registrieren lassen.
Den rechtlichen Rahmen für die Stoffkennzeichnung und die Erstellung der SDB bildet Resolution 0773/2021.
Peru
Im Mai 2023 trat decree 1570 in Kraft. Damit wurden ein nationales Register für chemische Stoffe (RENASQ) und ein Verfahren zur Risikobewertung von prioritären Stoffen eingeführt. Derzeit wird das rechtliche Rahmenwerk weiterentwickelt, um den GHS-Vorgaben zu genügen.
Wir sind mit dem Chemikalienrecht in den Ländern Lateinamerikas bestens vertraut. Bei Fragen erreichen Sie uns unter sales@kft.de.
Weiterführende Links
Brasilien: Gesetzentwurf, PL 6120/2019
Brasilien: GHS-Norm ABNT NBR 14725:2023
Argentinien: Gesetzentwurf für ein nationales Chemikaliengesetz
Argentinien: „Resolution 504“ vom November 2022
Argentinien: „Resolution 81“ vom Oktober 2019
Argentinien: „Resolution No. 801/2015“
Argentinien: „Resolution No. 3359/2015“
Argentinien: „Resolution No. 155/2016“
Argentinien: Kennzeichnung von Stoffen IRAM 41401