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China schafft das Notifizierungsverfahren ab: Neue Registrierungsanforderungen für neue chemische Stoffe ab August 2026

Mit Überarbeitung und Inkrafttreten des chinesischen Umweltgesetzbuchs am 15. August 2026 hat China die Anforderungen für bestimmte neue chemische Stoffe grundlegend geändert. Betroffen sind Stoffe, die bislang über eine Notifizierung (“Record Notification”) bei Mengen von weniger als einer Tonne pro Jahr, angemeldet werden konnten. Diese Stoffe unterliegen nun einer Registrierungspflicht. Dies betrifft auch Polymere, für die bislang unter bestimmten Voraussetzungen eine Notifizierung ausreichend war. Gleichzeitig dürfen ausländische Unternehmen nicht mehr selbst als Antragsteller auftreten.

Erweiterte Anforderungen im Registrierungsverfahren

Für neue Stoffe und Polymere, die bislang über das Notifizierungsverfahren angemeldet werden konnten, gelten künftig die Anforderungen des vereinfachten Registrierungsverfahrens. Als neue chemische Stoffe gelten in China grundsätzlich Stoffe, die noch nicht im Inventory of Existing Chemical Substances in China (IECSC) gelistet sind. Unternehmen müssen zusätzliche Informationen zur Verwendung des Stoffes sowie verfügbare Daten zu physikalisch-chemischen Eigenschaften und zu möglichen Umwelt- und Gesundheitsgefahren vorlegen. Zudem sind Begründungen erforderlich, sofern bestimmte Informationen vertraulich behandelt werden sollen. Für viele Unternehmen bedeutet dies einen höheren Dokumentationsaufwand und eine intensivere Vorbereitung bereits vor dem geplanten Import oder der Herstellung eines Stoffes.

Antragstellung künftig nur noch durch chinesische Unternehmen 

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Antragsberechtigung. Die chinesischen Behörden akzeptieren seit dem 15. August 2026 keine Registrierungsanträge mehr von Unternehmen außerhalb Chinas. Für importierte Stoffe können künftig nur noch in China ansässige Importeure oder andere berechtigte lokale Unternehmen als Antragsteller auftreten. Ausländische Hersteller müssen daher ihre Import- und Compliance-Strategien überprüfen und jetzt festlegen, welcher chinesische Geschäftspartner die Antragstellerrolle übernehmen wird. Gleichzeitig sollten Zuständigkeiten für die Bereitstellung von Stoffdaten, Verwendungsinformationen und vertraulichen Geschäftsinformationen eindeutig geregelt werden.

Frühzeitig handeln und Marktzugang sichern

Die neuen Vorgaben erfordern von betroffenen Unternehmen eine sorgfältige Vorbereitung. Wer neue chemische Stoffe nach China exportiert oder dort herstellen lässt, sollte bestehende Prozesse frühzeitig überprüfen und mögliche Auswirkungen auf laufende oder geplante Projekte bewerten. Insbesondere die Einbindung eines geeigneten chinesischen Antragstellers und die Zusammenstellung der erforderlichen Registrierungsunterlagen sollten rechtzeitig erfolgen, um Verzögerungen beim Marktzugang zu vermeiden. 

Wir unterstützen Sie bei der Bewertung ihrer Registrierungspflichten für China, der Entwicklung geeigneter Registrierungsstrategien sowie der Koordination mit lokalen Partnern. Mit unserer regulatorischen Expertise helfen wir dabei, neue Anforderungen effizient umzusetzen und Compliance-Risiken entlang der Lieferkette zu minimieren. 

Melden Sie sich hierfür unter sales@kft.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular

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Weiterführende Links

Ministry Of Ecology and Environment 

 

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