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CLP-Verordnung: EU-Kommission kommt der Industrie entgegen

Im Rahmen ihres Aktionsplans für die chemische Industrie hat die EU-Kommission am 8. Juli 2025 den Entwurf einer Omnibus-Verordnung vorgestellt. Darin schlägt sie auch Änderungen an der CLP-Verordnung vor, unter anderem an den Kennzeichnungsanforderungen.

Weniger Bürokratie und Kosten

Der Aktionsplan basiert auf dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und dem „Clean Industrial Deal“. Unter anderem geht es darum, die Vorschriften zu vereinfachen und Kosten und Bürokratie zu senken. Dadurch spart die chemische Industrie nach Angaben der EU-Kommission jährlich mindestens 363 Millionen Euro.

Was geändert werden soll

Mit der jetzt vorgestellten Omnibus-Verordnung würden eine Reihe von Regelungen zurückgenommen oder geändert, die mit der Verordnung (EU) 2024/2865 zwar in Kraft getreten, aber zum Teil noch nicht wirksam sind. Unter anderem geht es um Formatierungsregeln (Artikel 31 und Anhang I) sowie um Vorgaben für Werbung und Fernabsatz (Artikel 48 und Artikel 48a). Auch die Sechsmonatsfrist für die Aktualisierung des Kennzeichnungsetiketts soll gestrichen werden.

Ausgang offen

Der Entwurf wird nun durch EU-Rat und EU-Parlament verhandelt. Einen genauen Zeitplan hat die EU-Kommission nicht genannt.

Fragen rund um die CLP-Verordnung und deren Aktualisierung richten Sie bitte gerne jederzeit an uns unter sales@kft.de.

Weiterführende Links

Entwürfe der EU-Kommission

 

 

 

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