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  ▪︎  CLP, GHS

CLP-Verordnung in Großbritannien: HSE präferiert beschleunigten Bewertungsprozess bei Einstufungen

Die britische Gesundheits- und Sicherheitsbehörde (Health and Safety Executive, HSE) möchte die Chemikaliengesetzgebung vereinfachen und hat deshalb Aktualisierungen vorgeschlagen, unter anderem auch für die CLP-Verordnung. Auf Basis der Konsultation, die Mitte August endete, möchte die HSE nun bis Anfang 2026 bekannt geben, welche Kriterien künftig für eine Stoffeinstufung maßgebend sind.

Obwohl noch keine Entscheidung getroffen ist, tendiert die HSE dazu, sich vorrangig an den Vorgaben der GHS zu orientieren. Das hieße zugleich, dass GB den strengeren EU-Vorgaben nicht folgen und demzufolge auch keine neuen Gefahrenklassen für mutmaßliche endokrine Disruptoren und andere Stoffe einführen wird.

Kernpunkt Artikel 37

Richtungsweisend wird der Umgang mit Artikel 37 und 37A sein. Dort ist das Verfahren, wie Stoffe einzustufen und zu kennzeichnen sind, beschrieben. Derzeit ist die HSE beispielsweise verpflichtet, offiziell auf Stellungnahmen des ECHA-Ausschusses für Risikobewertung (Committee for Risk Assessment, RAC) zu reagieren. Die geplante Reform sieht diese Verpflichtung nicht mehr vor. Auch um Industrie und Behörden zu entlasten.   

GHS versus EU-CLP

Die damit verbundenen unterschiedlichen Sicherheitsstandards führen zwangsläufig zu Interessenskonflikten. Während sich die Industrie eher einen Ansatz wünscht, der Bürokratie abbaut und Kosten eliminiert, plädieren NGOs für einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz. Mit der zu erwartenden Anlehnung an die GHS-Vorgaben würde die Kluft zwischen EU-CLP und GB-CLP unweigerlich größer.    

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns unter sales@kft.de.    

Weiterführende Links

GB CLP Regulation guidance

 

 

 

 

 

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