▪︎  Detergenzien-Verordnung

Detergenzien-Verordnung: Europäisches Parlament und EU-Ministerrat haben sich geeinigt

Die Aktualisierung der Detergenzien-Verordnung hat die nächste Hürde genommen. Der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der EU-Kommission gefunden. Die Veröffentlichung des überarbeiteten Gesetzes wird für Anfang 2026 erwartet.

Streitpunkt Phosphorgehalt

Im Gegensatz zum EU-Ministerrat wollte das EU-Parlament den Phosphorgehalt weiter beschränken. Beide kamen nun überein, den Ball an die EU-Kommission zurückzuspielen und Untersuchungen zu fordern, ob und inwieweit sich der Gehalt weiter senken lässt, ohne die Waschmittelwirkung zu beeinträchtigen. Im Anschluss soll die EU-Kommission das Ergebnis bewerten und gegebenenfalls einen erneuten Entwurf vorschlagen.   

Streitpunkt biologische Abbaubarkeit

Ferner soll die EU-Kommission Kriterien für die biologische Abbaubarkeit von Polymeren festlegen, die Detergenzien zugesetzt werden. Zudem soll sie prüfen, inwieweit auch Kriterien für die biologische Abbaubarkeit anderer organischer Stoffe nötig sind.

Streitpunkt Tierversuche

Prinzipiell sind im EU-Markt nur Wasch- und Reinigungsmittel erlaubt, deren Inhaltsstoffe mithilfe alternativer Prüfmethoden, also ohne Tierversuche, untersucht wurden. Ausnahmefälle muss die EU genehmigen. 

Weitere Marktkriterien

Für jedes Produkt wird es künftig einen digitalen Produktpass geben. Dieser Pass soll die Kontrolle an den EU-Grenzen erleichtern und den Online-Verkauf sicherer machen. Daher müssen in die EU importierte Waschmittel einen Importeur mit Sitz in der EU haben oder einen Bevollmächtigten, der das Einhalten der Vorschriften sicherstellt. Auf diese Weise erhofft man sich auch eine bessere Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden. 

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um die Themen Wasch- und Reinigungsmittel sowie neue Detergenzien-Verordnung zur Verfügung unter sales​kft.de.

KFT, ihr starker Partner für Chemical Compliance Lösungen