▪︎ REACH
ECHA-Datenbank SCIP: EU erwägt Abschaffung – Konsultation führt zu Kommentarflut
Um die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, möchte die EU verschiedene Gesetze, darunter auch Chemikalienregelungen, verschlanken und entbürokratisieren. Dieser Initiative könnte auch die SCIP-Datenbank („Substances of Concern In Products“) zum Opfer fallen. Eine am 10. September endende Konsultation brachte kontroverse Reaktionen.
Ende Juli hatte die EU eine Konsultation gestartet und Feedback zu ihrem Vorschlag erbeten, die SCIP-Datenbank abzuschaffen und Anforderungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) zurückzufahren. Ergebnis war eine Flut von knapp 120.000 Kommentaren. Während die Industrie den Vorschlag mehrheitlich begrüßt, warnen NGOs davor.
Die Kritik an SCIP
- Vor allem kleine und mittlere Unternehmen beklagen den hohen Aufwand; zudem würden sich SCIP-Meldepflichten mit anderen Berichtspflichten, etwa REACH, überlappen.
- Bei komplexen Gegenständen und Produkten mit vielen Komponenten sowie bei Altprodukten ist die Umsetzung schwierig, weil Informationen fehlen.
- Der Kosten-Nutzen-Effekt insgesamt ist schlecht.
Die ursprüngliche Idee
Die SCIP-Datenbank wurde von der EU im Jahr 2021 eingeführt und wird seither von der ECHA betrieben. Der Ursprungsgedanke ist eng mit den Zielen der Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive) verbunden. Gemäß Artikel 9 dieser Richtlinie müssen Hersteller und Importeure SVHCs über das SCIP-Portal melden, wenn deren Konzentration in Erzeugnissen 0,1 Gewichtsprozent überschreitet. Diese SCIP-Datenbank klärt über gefährliche Stoffe in Produkten auf. Die Stoffinformationen werden zentral gesammelt und Behörden sowie Abfallbetrieben zugänglich gemacht.
REACH-Artikel 33 und SCIP – der Unterschied
Gemäß REACH-Artikel 33 müssen Lieferanten von Erzeugnissen ihre gewerblichen Kunden informieren, wenn das Erzeugnis einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) aus der REACH-Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthält.
Diese Informationen müssen auch bei SCIP gemeldet werden. Allerdings reichen die SCIP-Anforderungen noch weiter. Verlangt werden strukturiert standardisierte Datensätze (z. B. Identifikation des Erzeugnisses, enthaltene SVHCs, Konzentrationsbereiche, Artikelnummern, Verwendungsinformationen etc.). Auch die Adressaten von REACH-Artikel 33 und SCIP unterscheiden sich: Während sich REACH an Kunden und Verbraucher wendet, dient die SCIP-Meldepflicht vorrangig der Abfall- und Kreislaufwirtschaft.
Die EU-Kommission wird nun die Rückmeldungen auswerten und bis Ende des Jahres ihr Umwelt-Omnibuspaket vorlegen.