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EU beschließt Beschränkung von PFHxA

Die EU-Kommission hat am 19. September die EU-weite Beschränkung von Undecafluorhexansäure (Perfluorohexanoic acid, PFHxA) sowie von deren Salzen und PFHxA-verwandten Stoffen beschlossen.

Welche Anwendungen betroffen sind

Wie die einzelnen Stoffe im Detail beschränkt werden, ist in Anhang XVII der Verordnung 1907/2006 (REACH) beschrieben. Demnach ist PFHxA künftig für folgende Anwendungen verboten:

  • in Konsumtextilien, Leder, Pelzen, Fellen und Outdoor-Bekleidung
  • in Handtaschen und Schuhen
  • in Papier und Pappe, die als Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) verwendet werden
  • in Mischungen, etwa Imprägniersprays
  • in kosmetischen Produkten
  • in bestimmten Feuerlöschschäumen, einschließlich solcher für Schulungen und Tests.

Nicht von der Regelung betroffen ist die industrielle Verwendung von PFHxA, etwa in Halbleitern, Batterien und Brennstoffzellen.

Bitte beachten Sie

Zwar ist PFHxA als eigenständiger Stoff nicht im Rahmen von EU-REACH registriert, dafür aber mehrere verwandte Stoffe sowie das Ammoniumsalz der Säure. Diese werden in vielen Branchen genutzt, darunter als FCM zur Herstellung von Papier und Pappe sowie in Textilien und Feuerlöschschäumen.

Unternehmen sind verpflichtet, diese Beschränkungen in Abschnitt 15 des Sicherheitsdatenblatts anzugeben.

Die am 19. September verabschiedete Beschränkung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Bei Fragen rund um PFHxA, PFAS und andere Stoffe, deren Anwendung eingeschränkt ist, erreichen Sie uns gerne unter sales@kft.de.

Weiterführende Links

Pressemitteilung der EU-Kommission

 

 

 

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