▪︎ CLP, Kosmetik-Verordnung, Omnibus VI
EU-Chemikalien-Omnibuspaket: Neue Anforderungen für Kosmetika bei Nanomaterialien und CMR-Stoffen
Derzeit wird die finale Version des EU-Chemikalien-Omnibuspakets ausgearbeitet. Unter anderem kommen auf Hersteller von Kosmetika strengere Ausstiegsfristen für krebserzeugende Stoffe zu. Die betroffenen Unternehmen sollten auf die neuen Anforderungen vorbereitet sein.
Am 8. Juli 2025 hat die Kommission den Vorschlag für Omnibus VI, COM(2025)526 – Proposal for a “Chemical Legislation Simplification Omnibus VI“, veröffentlicht.
EU-Rat schärft nach
Hierzu hat der EU-Rat am 5. November Stellung genommen und einige Vorschläge der EU-Kommission bezüglich der Kosmetik-Verordnung wieder zurückgenommen, unter anderem
- bei Nanomaterialien: Ursprünglich wollte die EU die Meldepflicht sechs Monate vor dem Inverkehrbringen abschaffen. Der Rat hat diese Pflicht wieder eingeführt – jedoch, ohne den Unternehmen eine Frist zu setzen.
- Unternehmen müssen den Verkauf kosmetischer Mittel, die CMR-Stoffe enthalten, schon nach sechs Monaten einstellen, statt nach zwölf, wie von der Kommission vorgeschlagen.
Es folgen nun die Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, dem Ministerrat (EU-Rat) und der Europäischen Kommission.
Hintergrund Omnibuspaket
Das EU-Chemikalien-Omnibuspaket umfasst Änderungen an CLP-, Kosmetik- und Düngeprodukte-Verordnung. Damit möchte die EU in erster Linie Rechtsakte harmonisieren und Bürokratie abbauen, aber ohne den Verbraucherschutz aufzuweichen. Allerdings befürchten Umweltschutzverbände, dass genau dies passiert.
Fragen rund um die Kosmetik-Verordnung und deren Aktualisierung richten Sie bitte gerne jederzeit an uns unter sales@kft.de.