▪︎  REACH

EU-Kommission präsentiert Clean Industrial Deal: Regulatorik soll einfacher werden

Ende Februar 2025 hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Antwerpen rund 400 Wirtschaftsführern die Eckpfeiler des Clean Industrial Deal (CID) vorgestellt. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen von Regulierungsballast, etwa von ausufernden Berichtspflichten, befreit werden. Eine aktualisierte REACH-Verordnung wird laut EU-Plan noch in diesem Jahr veröffentlicht.

Chemieindustrie kaum mehr wettbewerbsfähig  
Von Bürokratielast und hohen Energiepreisen besonders betroffen ist die chemische Industrie. Verglichen mit Unternehmen in den USA und China ist die Branche hierzulande daher kaum noch wettbewerbsfähig. Das wiegt umso mehr, da die Chemiebranche die Schlüsselwirtschaft für viele andere Industriezweige ist. Eine aktuelle Studie von Cefic über die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie zeigt, dass in den vergangenen beiden Jahren mehr als 11 Millionen Tonnen Produktionskapazität an 21 bedeutenden Standorten stillgelegt wurden oder werden sollen. 

CID als Schlüssel für Turnaround 
Mit dem CID möchte die EU Europa zum Mekka für grüne Produktionsstandorte machen. Dafür richtet sie ihre industrie- und klimapolitische Agenda neu aus. Zu den Schwerpunkten zählen die Bezahlbarkeit von Energie, eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und internationale Partnerschaften.    

Omnibus-Pakete sollen entlasten 
Gleichzeitig hat die EU sogenannte Omnibus-Pakete auf den Weg gebracht. Dabei steht der Begriff „Omnibus“ für eine Gesetzesinitiative, mit der Änderungen in verschiedenen bestehenden Regelwerken gleichzeitig eingeführt werden sollen. Bei diesen Regelwerken handelt es sich um die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), das Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) und die EU-Taxonomie. Mit der Initiative möchte die EU die Berichtspflichten der CSRD, des Lieferkettengesetzes und der EU-Taxonomie in einem einzigen Gesetz bündeln und vereinfachen.  
 
Beispiele Berichtspflicht und Lieferkette 
Wie weitreichend der neue Entwurf ist, sei am Beispiel der CSRD gezeigt. Demnach sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Nettojahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro berichtspflichtig sein. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Für rund 80 Prozent der Unternehmen würde die Berichtspflicht entfallen.   
Ähnlich eklatant sind die Änderungen beim Lieferkettengesetz. Während der vorherige Entwurf die Sorgfaltspflicht für die komplette Lieferkette vorsah, soll sie im aktuellen Vorschlagsentwurf nur noch für den direkten Geschäftspartner, sogenannte Tier 1-Lieferanten, gelten.  
 
Wie geht es nun weiter? 
Die EU hat den Omnibus-Entwurf aktuell zur öffentlichen Konsultation gestellt. Bis zum 26. März 2025 können Kommentare zu den Vorschlagsentwürfen eingebracht werden. Die finale Verordnung soll laut EU im 2. Quartal 2025 vorliegen. Die Kommission hat darum gebeten, die Gesetzesinitiative mit Priorität zu behandeln. 
 
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