▪︎ CLP, Spielzeug-Verordnung
EU-Spielzeug-Verordnung: EU-Rat nimmt die neuen Regeln zur Sicherheit von Spielzeug an
Am 13. Oktober hat der Rat der Europäischen Union die neue EU-Spielzeug-Verordnung genehmigt. Das heißt, die Mitgliedstaaten haben sich auf den endgültigen Gesetzestext geeinigt. Im nächsten Schritt muss nun auch das EU-Parlament dem Text zustimmen. Dies soll bis Ende des Jahres erfolgen.
Im Vergleich zur bisherigen Richtlinie 2009/48/EG sollen die neuen Regeln vor allem die Sicherheit und Transparenz erhöhen und die Rückverfolgbarkeit verbessern.
Was konkret kommt
Die Gesetzgeber erhoffen sich mehr Sicherheit durch strengere Anforderungen an Stoffe.
- So dürfen Chemikalien, die gemäß CLP-Verordnung (EU) 1272/2008 als endokrine Disruptoren der Kategorien 1 oder 2 für die menschliche Gesundheit eingestuft sind, nicht in Spielzeug verwendet werden.
- Auch die Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Spielzeug ist verboten – betroffen ist Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren. Ausgenommen vom PFAS-Verbot sind elektronische Komponenten, die für den Betrieb unentbehrlich sind.
- Verboten werden zudem Stoffe, die gemäß CLP-Verordnung als Hautsensibilisatoren der Kategorie 1A eingestuft sind.
Mehr Transparenz soll der digitale Produktpass bringen mit hinterlegten Informationen
- zum Hersteller und/oder Importeur
- zur chemischen Zusammensetzung
- zur Recyclingfähigkeit
- zur Gesetzeskonformität (z.B. CE-Kennzeichnung)
Zum Hintergrund
Anhand der zusätzlichen Informationen können einzelne Chargen besser zurückverfolgt und bei Sicherheitsrisiken schneller zurückgerufen werden. Durch den digitalen Pass, der über einen QR-Code abrufbar ist, werden Behörden und Zollstellen bei Kontrollen entlastet.
Folgen für Unternehmen
Mehr Sicherheit und Transparenz für Verbraucher bedeutet jedoch Mehraufwand für Hersteller, Importeure und Händler, etwa in Form erhöhter Dokumentationspflichten (Prüfungen, CE-Konformität, Risikobewertungen) oder zusätzlicher Material- und Chemikalienüberprüfungen.
Österreich hat sich deshalb bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Der Mehraufwand für Unternehmen stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen. Das Land sieht durch die Maßnahmen keine Verbesserung des Schutzniveaus und bezweifelt außerdem die Durchsetzbarkeit der Verbotskontrollen.
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