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GB: Reformen der CLP-, PIC- und Biozidprodukte-Verordnung in Kraft getreten

Am 30. April trat die Verordnung „The Chemicals (Health and Safety) (Amendment, Consequential and Transitional Provision) Regulations 2026“ in Kraft. Für Unternehmen bringt der Rechtsakt vor allem ein flexibleres GB-CLP-System und weniger administrative Pflichten. Parallel wächst das Risiko regulatorischer Abweichungen zwischen Großbritannien und der EU.

Mit dem Rechtsakt (Statutory Instrument, SI 2026/484) setzt Großbritannien seine Post-Brexit-Chemikalienpolitik um und ändert zentrale Chemikaliengesetze wie die CLP-, die Biozidprodukte- und die PIC-Verordnung. Die Regierung möchte damit Verfahren effizienter machen.

Was sich bei der CLP-Verordnung ändert

  • Artikel 37 der GB-CLP-Verordnung wird ersetzt. Damit etabliert GB ein eigenes Bewertungsmodell, das der HSE mehr Entscheidungsspielraum lässt, etwa bei der Priorisierung der Stoffe oder bei den Fragen, welche ausländischen Bewertungen übernommen und welche Verfahren beschleunigt werden sollen.
  • Ein „Fast-Track Proposal“-System wird eingeführt. Damit können neue harmonisierte Einstufungen künftig deutlich schneller übernommen werden, etwa aus Australien, Kanada, den USA oder der EU. Das heißt, die Health and Safety Executive (HSE) muss nicht jedes Dossier neu bewerten. Für Unternehmen heißt das: Sie müssen schneller auf neue britische Einstufungen, Kennzeichnungen, Anpassungen von Sicherheitsdatenblättern (SDS) reagieren und Etiketten, SDS und Verpackungen engmaschiger aktualisieren. Zugleich wird das System aber berechenbarer und administrativ effizienter.
  • Durch den Wegfall der GB Notification Database-Elemente reduziert sich der Melde- und Pflegeaufwand für Unternehmen, vor allem für solche mit vielen Stoffen oder häufigen Portfolioänderungen.

Was sich bei der Biozidprodukte-Verordnung ändert

  • Durch das Ersetzen von Artikel 14 Absatz 5 durch eigene Bestimmungen bleibt eine Gruppe zugelassener Wirkstoffe bis zum 31. Juli 2031 auf dem heimischen Markt verfügbar. Vorausgesetzt, die HSE hat einen Antrag auf Verlängerung der Zulassung erhalten. Summa summarum ergibt sich für Unternehmen eine längere rechtliche Absicherung, ein geringeres Risiko regulatorischer Lücken bei Verzögerungen sowie eine bessere strategische Planbarkeit bis 2031.
  • Auch Artikel 55 Absatz 1 wird ersetzt. Er regelt den Marktverbleib, wenn eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder die Umwelt besteht. Für Unternehmen bedeuten die neuen Regelungen: Sie sind nicht mehr an die Notfallkriterien und Fristen der EU-Regelung gebunden. Stattdessen können die Biozidprodukte bis zur Entscheidung über die Zulassung auf dem Markt verbleiben. Das können bis zu 550 Tage sein.

Was sich bei der PIC-Verordnung ändert

  • In den Artikeln 2, 14, 19 und 23 werden Bestimmungen aufgehoben. Dabei handelt es sich um zusätzliche Bedingungen, die nur für bestimmte Chemikalien gelten sollen. Durch die Änderungen gelten also für alle Chemikalien, deren Einfuhr einer vorherigen Zustimmung bedarf, dieselben Bedingungen. 
  • Im Rahmen genau definierter Ausnahme- oder Standardfälle, die regulatorisch vereinfacht wurden, entfällt für Exporteure die Pflicht, eine PIC-Referenznummer einzuholen und diese in die Ausfuhranmeldung aufzunehmen. 

Wir beraten Sie gerne zur Chemikaliengesetzgebung in Großbritannien. Melden Sie sich hierfür unter sales@kft.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular

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