Navigation überspringen

  ▪︎  Beschränkungen, REACH, SDB

Großbritannien erweitert UK-REACH-Kandidatenliste um 15 besonders besorgniserregende Stoffe

Mit der Aufnahme von 15 besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern, SVHC) in die UK-REACH-Kandidatenliste hat das Vereinigte Königreich die ersten Ergänzungen seit dem Brexit vorgenommen und dadurch die regulatorischen Anforderungen für betroffene Unternehmen entlang der Lieferkette erhöht.

Erste Erweiterung der SVHC-Liste seit dem Brexit

Die britische Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive (HSE) hat sämtliche 15 Stoffe und Stoffgruppen in die UK-REACH-Kandidatenliste aufgenommen, die bereits im März 2026 zur Konsultation vorgeschlagen worden waren. Die Entscheidung erfolgte nach einer sechswöchigen öffentlichen Konsultation und stellt die erste Erweiterung der britischen SVHC-Liste seit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union dar.

Fokus auf krebserzeugende und reproduktionstoxische Stoffe

Unter den neu aufgenommenen Stoffen befinden sich mehrere Verbindungen mit krebserzeugenden Eigenschaften, darunter Tetrabrombisphenol A (TBBPA), 2,2-Bis(brommethyl)propan-1,3-diol (BMP), 2,3-Dibrom-1-propanol sowie N-(Hydroxymethyl)acrylamid, welches zusätzlich als mutagen eingestuft ist. Der überwiegende Teil der neuen Einträge betrifft jedoch Stoffe mit reproduktionstoxischen Eigenschaften. Dazu gehören unter anderem Lysmeral, Orthoborsäure Natriumsalz, verschiedene organische Zinnverbindungen sowie weitere chemische Substanzen, die nach wissenschaftlicher Bewertung als besonders besorgniserregend gelten.

Die Ergänzungen erhöhen die Zahl der Stoffe auf der britischen Kandidatenliste auf insgesamt 224. Damit bleibt das Vereinigte Königreich jedoch weiterhin hinter der Europäischen Union zurück, deren Kandidatenliste inzwischen 253 SVHC umfasst.

Annäherung an die europäische Chemikalienregulierung

Die jüngste Erweiterung könnte lediglich den Auftakt für weitere Anpassungen darstellen. Bereits Anfang 2026 hatte das britische Umweltministerium Defra angekündigt, sämtliche 44 Stoffe zu überprüfen, die seit dem Brexit zusätzlich auf die EU-Kandidatenliste aufgenommen wurden. Dies deutet darauf hin, dass weitere Angleichungen an den europäischen Regulierungsstand bevorstehen könnten.

Mit der Aufnahme von Stoffen und Stoffgruppen auf die UK-REACH-Kandidatenliste als SVHC werden für Lieferanten neue Informations- und Kommunikationspflichten wirksam. Unternehmen müssen künftig relevante Angaben zu den enthaltenen Stoffen in Erzeugnissen und Gemischen bereitstellen, um eine sichere Verwendung entlang der Lieferkette zu gewährleisten. Die Regelung betrifft damit nicht nur Hersteller, sondern auch Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender.

Wir beraten Sie umfassend zu Ihren sich daraus ergebenden Pflichten als Händler, Importeur oder Hersteller.

Melden Sie sich hierfür unter sales@kft.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Abonnieren Sie uns auf LinkedIn und bleiben Sie bei Neuigkeiten informiert. 

KFT, ihr starker Partner für Chemical Compliance Lösungen