▪︎  CLP, REACH

Hohes Kontaminationspotenzial von Trifluoressigsäure: Deutschland macht Vorschlag zur Einstufung

Nach Einschätzung deutscher Behörden hat Trifluoressigsäure (TFA), das zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) zählt, reproduktionstoxische und umweltkritische Eigenschaften. Daher hat die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein entsprechendes Dossier zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) von TFA erstellt und bei der ECHA eingereicht.

Zum Hintergrund
Die genaue Bezeichnung der Gefahrenklasse, in die TFA eingestuft werden soll, lautet „Reproduktionstoxisch, Kategorie 1B“ mit den Gefahrenhinweisen H360Df: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“. Diese Einstufung sagt jedoch nichts über tatsächliche Gesundheitsrisiken aus, denn hierfür ist die aufgenommene Menge des Stoffs entscheidend. Alarm schlagen die Behörden dennoch, weil die Substanz zusätzlich als sehr langlebig (persistent) und sehr mobil (englisch: very persistent, very mobile – vPvM) gilt. Folglich wird TFA in der Umwelt schwer abgebaut und bindet sich kaum an Sedimente oder Aktivkohlefilter, was die Trinkwasseraufbereitung erschwert.

Endstufe TFA
Wasseruntersuchungen in zehn EU-Ländern ergaben, dass TFA rund 99 Prozent der gesamten PFAS-Kontaminationen ausmacht. Der Grund: Nahezu alle PFAS, darunter fluorierte Gase (F-Gase), Pestizide, Arzneimittel und Industriechemikalien, werden in der Umwelt letztlich zu TFA abgebaut, sodass dessen Konzentration in der Umwelt kontinuierlich steigt.   

Die nächsten Schritte
Das Dossier zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) kann bis Ende Juli kommentiert werden. Danach nimmt der ECHA-Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) das Dossier samt eingegangener Kommentare unter die Lupe und übergibt eine Stellungnahme an die EU-Kommission, die wiederum einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Anpassung der ⁠CLP⁠-Verordnung (Verordnung zur Anpassung an den technischen Fortschritt, ATP) erstellt.

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