▪︎ Beschränkungen, CLP
Intensive(re) Überwachung: Geplante Enforcement-Projekte zur Durchsetzung geltenden Chemikalienrechts
Beim Treffen des Enforcement Forums der ECHA Ende Mai wurden die zukünftigen Aktivitäten zur Überwachung gefährlicher Stoffe in Produkten abgestimmt und ein neues Instrument – die „Rapid Enforcement Initiative“ – eingerichtet. Im Rahmen EU-weiter Projekte soll intensiv kontrolliert werden, ob Unternehmen korrekt einstufen und kennzeichnen sowie bestehende Beschränkungen eingehalten werden.
Fokus auf Einhaltung von Stoffbeschränkungen
Im Mittelpunkt des anstehenden Enforcement-Projekts REF-16 steht die Überprüfung, ob Produkte und Gemische die Anforderungen der europäischen Chemikaliengesetzgebung erfüllen. Die Inspektoren werden insbesondere kontrollieren, ob enthaltene gefährliche Stoffe die zulässigen Grenzwerte einhalten. Ein Fokus liegt auch auf Produkten, die über Online-Plattformen vertrieben werden, da hier in der Vergangenheit häufiger Verstöße festgestellt wurden. Zudem ist vorgesehen, die gewonnenen Erkenntnisse aus den Kontrollen mit Blick auf regulatorische Anforderungen des Digital Services Act nutzbar zu machen. Die Inspektionen sind für das Jahr 2028 geplant und der Abschlussbericht soll im Jahr 2029 folgen.
Einführung eines Pilotprojekts und eines neuen Instruments zur Überwachung
Neben dem Hauptprojekt hat das Enforcement Forum zusätzliche Initiativen beschlossen. Ein Pilotprojekt widmet sich der Überprüfung von Tätowierfarben und Permanent Make-up. Hier sollen sowohl die Einhaltung von Stoffbeschränkungen als auch korrekte Kennzeichnungen überprüft werden. Auch in diesem Bereich wurden in der Vergangenheit wiederholt Mängel festgestellt, sodass ein erhöhter Kontrollbedarf besteht. Geplanter Start der Untersuchungen ist bereits kommendes Jahr und der Bericht soll ein Jahr später vorliegen.
Darüber hinaus wurde mit der „Rapid Enforcement Initiative“ (REI-1) ein neues Instrument eingeführt, das eine unmittelbare Reaktion auf festgestellte Nichtkonformitäten ermöglichen soll. Ziel ist es, dass Unternehmen schneller als bisher eine Aktualisierung ihrer Registrierungsdossiers vornehmen, wenn diese Dossiers nicht die harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen berücksichtigen. Zu diesem Zwecke sollen die Behörden gezielte und rasche Folgemaßnahmen einleiten können, um auf die von der ECHA identifizierte Verstöße zu reagieren.
Grenzüberschreitende Marktüberwachung bei Biozid-Produkten
Die Biozid-Teilgruppe des Enforcement Forums hat mit dem Projekt BEF-4 den Schwerpunkt auf Biozid-Produkte wie Holzschutzmittel, Rodentizide oder Insektizide und deren grenzüberschreitenden Vertrieb gelegt. In diesem Rahmen sollen insbesondere Online-Angebote überprüft werden. Dabei steht im Vordergrund, ob die angebotenen Produkte ordnungsgemäß zugelassen sind und ausschließlich genehmigte Wirkstoffe enthalten. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden intensiviert werden, um Verstöße effektiver zu verfolgen, insbesondere wenn Produkte in Mitgliedstaaten vertrieben werden, in denen keine Zulassung vorliegt. Der Zeitraum der Inspektionen ist hier das Jahr 2028 und die Auswertung wird für 2029 erwartet.
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